Expertenrat

Sollte ich mit dem Antrag auf Baukindergeld warten, bis die Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Heiko F. am 27.05.2019 

Ich habe meine aktuelle Immobilie im Dezember 2018 mit Wirkung zum 31.08.2019 verkauft. Zwei Wochen später habe ich ein neues Haus mit Wirkung zum 01.07.2019 erworben. Kann ich einen Antrag auf Baukindergeld nach Umzug bereits im Juli 2019 stellen, oder sollte ich warten bis die Umschreibungen für das alte und neue Haus erfolgt sind?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld schon nach Ihrem Einzug stellen (wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind). Im KfW-Merkblatt heißt es zum Thema Grundbuchauszug: "Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen."

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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