Expertenrat

Kommen wir mit unserem Haushaltseinkommen für eine Förderung in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Carla M. am 29.06.2020 

Mein Freund wird in den nächsten Wochen eine Immobilie kaufen. Er wird allein im Grundbuch stehen und alleiniger Darlehensnehmer sein. Wir sind unverheiratet, beide kein Wohneigentum, im Februar sind wir in seiner Heimatstadt zusammen gezogen und wir bekamen unser erstes gemeinsames Kind. Ich war seit Januar im Mutterschutz und verdiente zuvor ca. 40.000 p.a., er verdient ca. 70.000 p.a. - kommen wir für irgendeine Förderung in Frage? Wir sind beide in Bayern geboren und leben hier. Es ist unwahrscheinlich, dass ich wieder eine so gut bezahlte Anstellung finde und wir hoffen sehr, dass wir für eine Förderung in Frage kommen. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, klärt ein Blick in Ihre Einkommensteuerbescheide: Daraus können Sie jeweils das zu versteuernde Jahreseinkommen entnehmen. Für das Baukindergeld und die bayerische Eigenheimzulage liegt die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro, für andere Förderprogramme wie das bayerische Wohnbauprogramm sogar noch niedriger.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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