Ich weiß aus diesem Forum, dass es möglich ist, Baukindergeld zu erhalten, wenn man 2 Doppelhaushälften baut, eine anschließend bewohnt und die andere vermietet/ggf. verkauft. Gilt hier nicht auch die Stichtagsregel? Wenn beide DHH am selben Tag (in 2020) die Baugenehmigung erhalten, habe ich doch die Situation, dass ich zum Stichtag 2 Immobilien "besitze", oder nicht?
Eine Förderung mit dem Baukindergeld ist dann nicht möglich, wenn der Haushalt zum Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag schon eine selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilie besitzt. Sie erhalten dann zwar die Baugenehmigung für ein Doppelhaus, besitzen aber zum Stichtag noch kein Wohneigentum.