Expertenrat

Baukindergeld: Bleibt es beim Familienbegriff beim Ersterwerb?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Florian K. am 13.09.2018 

Nun sind ja seit heute die offiziellen Bedingungen und der Termin für Antragstellung bei der KfW bekanntgegeben worden. Für mich immer noch nicht eindeutig ist die Erklärung für "Ersterwerb als Familie". Meine damalige Freundin, jetzt Frau, und ich haben 2003 ein Doppelhaus gebaut. 2005 wurde geheiratet und mein erster Sohn wurde geboren. Bleibt es bei der Definition, das der Familienbegriff ab Geburt des ersten Kindes gilt und wir somit berechtigt wären, das Baukindergeld zu beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, diese ursprüngliche Definition von Erstwerb als Familie gibt es jetzt leider nicht mehr. Das Merkblatt der KfW sagt ganz klar:  "Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich." Weil Sie schon Wohneigentum besitzen, wären Sie also leider nicht berechtigt, das Baukindergeld zu beantragen. Dabei spielt auch keine Rolle, ob das Wohneigentum vor oder nach Geburt der Kinder erworben wurde.

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