Expertenrat

Können wir das Baukindergeld beantragen, wenn meiner Frau zu einem Drittel das Elternhaus gehört?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Manuel K. am 22.04.2021 

Wir bauen aktuell ein Haus und wollen vom Baukindergeld nutzen. Die Baugenehmigung liegt vor dem 31.03.21. Wir leben in eheähnliche Verhältnissen und wir sind mit jeweils 50% im Grundbuch eingetragen. Jetzt hat sich im Nachhinein herausgestellt das meine Partnerin durch ihren Vater zu 1/3 das Elternhaus notariell mit ihren Geschwister teilt.  Der Vater hat das alleinige Nutzungsrecht und es soll auch kein Gebrauch von dieser Immobilie gemacht werden. Bei der KFW wird lediglich im Merkblatt auf "Besitz" hingewiesen, im Rechtswesen ist sie doch keine Besitzern sondern lediglich Eigentümerin? Können wir das Baukindergeld beantragen bzw. kriegen wir ggf. von der KfW Bescheid ob die Förderung bei der Beantragung klappt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Die Förderbedingungen schließen eine Antragstellung aus, wenn der Haushalt schon Wohneigentum besitzt. Das ist bei Ihrer Partnerin der Fall, auch wenn es nur anteiliges Eigentum ist, das Sie selbst nicht nutzen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-besitz-elternhaus-ein-drittel-1619182374.php