Expertenrat

Mein Lebensgefährte ist bereits Eigentümer eines Hauses. Wäre nur ich beim neuen Haus im Grundbuch eingetragen, hätte ich dann Anspruch auf das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Melanie D. am 01.02.2020 

Mein Lebensgefährte (bald Ehemann) ist bereits Eigentümer eines Hauses. Nießbrauchs- und Nutzungsrecht haben seine Eltern. Er selbst ist Mieter in diesem Haus. Nun wollen wir gemeinsam ein Haus für uns bauen und die Baugenehmigung noch im Jahr 2020 beantragen. Hätten wir in diesem Fall ein Recht auf das Baukindergeld? Ich selbst habe kein Eigentum. Kann ich das Baukindergeld nur auf meinen Namen beantragen? Wäre nur ich beim neuen Haus im Grundbuch eingetragen, hätte ich dann Anspruch auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider ist das Baukindergeld für Sie bei keiner dieser Konstellationen möglich, weil Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt (die Immobilie Ihres Partners/Mannes). Die einzige Möglichkeit auf die Förderung wäre, wenn das vorhandene Haus vor Erteilung der Baugenehmigung verkauft wird. Die Stichtage für Verkauf/Baugenehmigung dürfen sich nicht überschneiden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-bei-vorhandener-immobilie-niessbrauchs-und-nutzungsrecht-bei-eltern-1580818734.php