Meine Tochter lebt mit Ihrem Lebenspartner zusammen. Sie haben eine gemeinsame Tochter 3 Jahre alt. Sie haben jetzt ein Haus gekauft und werden im Dezember einziehen. Der Lebenspartner selbst hat noch ein eigenes Haus. Meine Tochter sagte mir jetzt, weil der Lebenspartner selbst noch ein Haus hat, beommen Sie das Baukindergeld nicht. Stimmt das so?
Ja, das ist richtig. Wenn ein Haushaltsmitglied schon Wohneigentum besitzt (in diesem Fall der Lebenspartner Ihrer Tochter), kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.