Expertenrat

Haben wir keinen Anspruch auf das Baukindergeld, wenn mein Mann als Miteigentümer des Elternhauses eingetragen ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stefanie A. am 18.05.2020 

Wir werden in den kommenden Tagen ein Haus kaufen und wollen das Baukindergeld beantragen. Jedoch haben wir heute erfahren, dass mein Mann zu 1/8 im Grundbuch des Hauses seiner Mutter steht, da durch den Tod des Vaters automatisch der Pflichtteil geltend gemacht wurde und im Grundbuch eingetragen ist. Das wussten wir bis dato nicht. Haben wir jetzt keinen Anspruch mehr auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Tatsächlich ist es so, dass das Baukindergeld nicht möglich ist, wenn Ihr Mann schon Miteigentümer des Elternhauses ist. Die einzige Möglichkeit, die Förderung zu erhalten wäre, den Eigentumsanteil am Elternhaus zu verkaufen oder jemand anderem zu überschreiben. Dieser Notartermin müsste allerdings mindestens einen Tag vor dem Notartermin zum Hauskauf stattfinden.

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