Wir sind am 1.12. in unser Haus eingezogen. Innerhalb von drei Monaten muss ich ja das Baukindergeld beantragen. Bisher ist im Grundbuch aber nur die Vormerkung für uns eingetragen. Nun sind wir noch nicht endgültig Eigentümer. Kann ich es trotzdem vorher schon bei der KFW beantragen?
Ja, Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld unbedingt innerhalb der drei Monate nach Einzug stellen, auch wenn Sie im Grundbuch noch nicht als Eigentümer eingetragen sind. Die Nachweise wie die Einkommensteuerbescheide und den Grundbuchauszug können ohnehin erst ab Frühjahr 2019 bei der KfW hochgeladen werden, Sie haben auch dann nochmal drei Monate Zeit dafür. Bis dahin sind Sie sicher als Eigentümer eingetragen.
Falls das nicht der Fall sein sollte, ist das auch kein Problem. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Als Nachweis über den Eigentumserwerb muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen."