Expertenrat

Bei uns haben sich Erteilung der Baugenehmigung sowie Tod eines Elternteils und damit Erbschaft einer Immobilie sehr knapp überschnitten. Haben wir jetzt wirklich keinen Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von T. A. am 16.08.2021 

Wir haben 2015 ein Grundstück gekauft. Ende 2018 wurde der Fertighausvertrag (Schlüsselfertig) unterschrieben. Mitte Juni 2019 ist die Mutter meiner Frau verstorben, wodurch sie zu 1/8 Eigentümerin eines leerstehenden Einfamilienhaus wurde. Ende Juni 2019 wurde unsere Baugenehmigung erteilt. Im April 2021 sind wir nun eingezogen. Kann es wirklich sein, dass wir wegen 1 - 2 Wochen Überschneidung (Erbfall und Baugenehmigung) keinen Anspruch auf Baukindergeld für 2 Kinder (24.000 €) haben? Das wäre extrem bitter. Macht es Sinn bei der KFW anzufragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das ist wirklich eine sehr knappe und ungünstige Überschneidung der Ereignisse. Unseres Wissens hat die KfW keinen Entscheidungsspielraum - die Förderbedingungen beim Baukindergeld werden bei allen Antragstellern gleich streng ausgelegt. Möglichweise hilft Ihnen aber eine gesetzliche Regelung zum Erbe: Denn nach § 1944 BGB ist zum Antritt des Erbes ein Zeitraum von sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbanfalls vorgesehen. Erst nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen. Damit wäre das Baukindergeld für Sie noch möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-baugenehmigung-erbe-ueberschneidung-1629451684.php