Expertenrat

Ist das Baukindergeld auch möglich, wenn unsere Baugenehmigung erst 2021 kommt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Inga K. am 18.05.2020 

Besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn der Kauf-/Bauvertrag eines Neubau vor dem 31.12.2020 unterschrieben wird, die Baugenehmigung allerdings erst Anfang 2021 ausgestellt wird?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei einem Neubau ist die Baugenehmigung der relevante Stichtag für das Baukindergeld. Die Förderung ist nur möglich, wenn die Baugenehmigung noch 2020 erteilt wird. Anders sieht es aus, wenn Sie das Haus vom Bauträger kaufen (Komplettpaket inklusive Grundstück, Baugenehmigung und Neubau). In diesem Fall zählt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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