Expertenrat

Unsere Baugenehmnigung ist aus März 2020, unser Kind kommt im April 2021. Wird es beim Baukindergeld berücksichtigt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Reinhard S. am 16.10.2020 

Baugenehmigung März 2020

Einzug März 2021

Geburt des Kindes im April 2021

Antrag stellen etwa zum 1.5.2021

Kind wird dann doch berücksichtigt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, wenn Sie den Antrag auf Baukindergeld nach der Geburt des Kindes stellen, wird es bei der Förderung berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-baugenehmigung-2020-einzug-2021-1602849286.php