Expertenrat

Kommt das Baukindergeld für uns in Frage, wenn wir 2020 die Baugenehmigung erhalten und Ende 2020 einziehen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Michael K. am 21.11.2019 

Sind wir berechtigt auf Kindergeld? Antrag auf Baugenehmigung im März 2020, Baubeginn im Mai 2020, Geburt des 1. Kindes im Juni 2020, Umzug im Dezember 2020.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, mit diesen Daten kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie nach Ihrem Einzug stellen, wenn Sie im neuen Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Berücksichtigt werden alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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