Sind wir berechtigt auf Kindergeld? Antrag auf Baugenehmigung im März 2020, Baubeginn im Mai 2020, Geburt des 1. Kindes im Juni 2020, Umzug im Dezember 2020.
Ja, mit diesen Daten kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie nach Ihrem Einzug stellen, wenn Sie im neuen Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Berücksichtigt werden alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind.