Baukindergeld: Was passiert, wenn man aus der geförderten Wohnung auszieht?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Robert F. am 21.05.2019 Wie verhält es sich, wenn man alle Anforderungen erfüllt, in die geförderte Wohnung einzieht und dann dort wieder auszieht und sie z.b. 5 Jahren wieder verkauft bzw. Vermietet?
Antwort von aktion pro eigenheim
Das Baukindergeld endet dann mit Ihrem Auszug. Sie sind verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzen oder nicht mehr Eigentümer/Miteigentümer sind.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-auszug-nach-5-jahren-1558443162.php