Was passiert wenn der Antragssteller mit den Kinder auszieht und man zwei weitere Jahre Baukindergeld ausgezahlt bekommen hat? Muss man das zurück zahlen?
Die KfW definiert, welche Förderbedingungen dauerhaft erfüllt sein müssen, das sind zwei Punkte:
Wenn Sie als Zuschussempfänger also nicht mehr in der geförderten Immobilie wohnen, müssen Sie die KfW darüber informieren und zuviel ausgezahlte Zuschüsse unter Umständen zurückzahlen.
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