Expertenrat

Baukindergeld: Was passiert, wenn Antragsteller und Kinder ausziehen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dominik L. am 06.06.2025 

Was passiert wenn der Antragssteller mit den Kinder auszieht und man zwei weitere Jahre Baukindergeld ausgezahlt bekommen hat? Muss man das zurück zahlen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die KfW definiert, welche Förderbedingungen dauerhaft erfüllt sein müssen, das sind zwei Punkte:

  • Sie als Zuschuss­empfänger nutzen die Immobilie selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz
  • Sie sind mindestens Mit­eigentümer der geförderten Wohn­immobilie und auf Ihren Haushalt entfällt eine Eigentumsquote von mindestens 50 %. 

Wenn Sie als Zuschussempfänger also nicht mehr in der geförderten Immobilie wohnen, müssen Sie die KfW darüber informieren und zuviel ausgezahlte Zuschüsse unter Umständen zurückzahlen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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