Expertenrat

Wir können wir einen Hauskauf rechtlich gestalten, ohne später vom Baukindergeld ausgeschlossen zu werden?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Corinna S. am 31.03.2018 

wir sind eine junge Familie mit vier Kindern und haben vermutlich "unsere" Immobilie gefunden und sind uns auch über den Kaufpreis einig geworden. Nun scheuen wir uns natürlich davor, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, um das angekündigte Baukindergeld bekommen zu können. Die Verkäufer wären auch bereit, uns zuerst als Mieter in das Haus zu lassen um das Haus dann zu kaufen, wenn das Baukindergeld durch ist. Aber wie könnte so etwas rechtlich ausgestaltet sein, um beiden Seiten Sicherheit zu gewähren, ohne dass wir hinterher vom Baukindergeld ausgeschlossen werden, weil ein Vertrag schon vorher abgeschlossen wurde? Vielen Dank. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir erhalten zur Zeit sehr viele ähnliche Anfragen und müssen Sie doch wie viele andere auch vertrösten. Es sind bisher nur wenige Details zum Baukindergeld bekannt. Die gesetzliche Grundlage fehlt noch und damit auch die Förderrichtlinien, so dass wir weder Positiv- noch Ausschlusskriterien in Bezug auf die Förderung nennen können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-auch-wenn-haus-schon-vorher-gemietet-1523450129.php