Expertenrat

Wir sind Anfang Mai in unser neues Haus gezogen. Welche Antragsfrist gilt für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jonas B. am 04.05.2020 

Wir sind zum 01.05.20 in unser neues Haus eingezogen und erwarten Ende September Nachwuchs. Können wir im Oktober einen Antrag für das Baukindergeld im stellen? Oder darf der Zeitpunkt der Antragsstellung max. 3 Monate nach dem Einzugsdatum liegen? Macht es hier Sinn, das Einzugsdatum (Ummeldung) zu verzögern? Oder kommt hier die 6 Monatsfrist zum tragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ab dem Einzug (Datum der Meldebescheinigung) haben Sie 6 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen. Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld also im Oktober nach der Geburt des Kindes stellen. Die Ummeldung könnte sich derzeit wegen der beschränkten Erreichbarkeit der Meldebehörden verzögern, ansonsten sind die Vorgaben des Meldegesetzes bindend, so dass Sie den Meldetermin nicht beliebig hinauszögern können.

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