Expertenrat

Wird das Baukindergeld als Einkommen auf den Hartz-4-Satz angerechnet?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Kader N. am 10.11.2021 

Ich beziehe nach meiner Trennung vom Ehepartner aktuell Leistungen nach SGB 2 und bekomme aber für unser Eigentum seit letztes Jahr auch Baukindergeld. Ich würde gerne wissen ob Baukindergeld als Einkommen auf den Hartz 4 Satz angerechnet werden darf?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, das Baukindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet. In einer Stellungnahme der Bundesregierung heißt es dazu: "Das Baukindergeld wird bei Leistungen nach dem Zweiten (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht als Einkommen berücksichtigt." Nachlesen können Sie das in der Drucksache 19/5479 vom 5.11.2018 (Seite 10).

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https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-anrechnung-als-einkommen-auf-hartz4-1636549714.php