Ich beziehe nach meiner Trennung vom Ehepartner aktuell Leistungen nach SGB 2 und bekomme aber für unser Eigentum seit letztes Jahr auch Baukindergeld. Ich würde gerne wissen ob Baukindergeld als Einkommen auf den Hartz 4 Satz angerechnet werden darf?
Nein, das Baukindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet. In einer Stellungnahme der Bundesregierung heißt es dazu: "Das Baukindergeld wird bei Leistungen nach dem Zweiten (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht als Einkommen berücksichtigt." Nachlesen können Sie das in der Drucksache 19/5479 vom 5.11.2018 (Seite 10).