Expertenrat

Reicht es für den Anspruch auf Baukindergeld, wenn ich den Vertrag mit einer Baufirma 2020 unterschreibe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Timo E. am 19.04.2020 

Geht das Baukindergeld auch über 2020 hinaus? Die Bauplätze in unserer Gemeinde werden Ende diesem Jahr oder Anfang 2021 vergeben. Jetzt wollte ich fragen, ob die Förderung auch noch in 2021 gilt, wenn dort erst die Bauplätze vergeben werden (ich habe gute Karten auf einen Bauplatz). Würde es auch reichen, wenn ich vor dem Bauplatz einen Vertrag mit einer Baufirma mache, mit ihnen zu bauen? Wenn ich den Bauplatz nicht bekomme, wird der Vertrag storniert (steht im Vertrag).

Antwort von aktion pro eigenheim 

Entscheidend für das Baukindergeld ist bei einem Neubau das Datum der Baugenehmigung. Wird die Baugenehmigung bis Ende 2020 erteilt, kommt die Förderung in Frage. Ein unterschriebener Bauvertrag kann also nicht automatisch den Anspruch auf Baukindergeld sichern.

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