Expertenrat

Wir würden gern ein Haus bauen, meine Frau hat ihr Elternhaus aber überschrieben bekommen. Wie sieht es mit dem Baukindergeld aus?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Markus R. am 13.09.2018 

Wir sind eine fünfköpfige Familie und würden gerne ein Haus bauen. Wir wohnen zur Zeit in Miete. Meine Frau hat das Haus ihrer Eltern vor ein paar Jahren überschrieben bekommen. Wir haben dort auch nie gewohnt und beziehen auch keine Miete. Die Eltern wohnen noch da und haben auch Wohnrecht. Wie sieht es bei der Konstallation mit der Förderung für uns aus?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Der Besitz von weiterem Wohneigentum ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung würden Sie nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag nicht mehr Eigentümerin des Elternhauses wäre.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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