So alte Steuerbescheide als Grundlage sind doch unfair? Vor 2 Jahren Vollzeitstelle und über der Grenze, jetzt durch Elternzeit und Teilzeit darunter durchs KIND und trotzdem kein Anspruch?! Habe ich das richtig verstanden?
Ja, das ist richtig - es zählen beim Baukindergeld die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Der Hintergrund ist, dass aktuellere Steuerbescheide oftmals zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht vorliegen.