Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Bei einem Hauskauf vom Bauträger als Komplettpaket aus Haus und Grundstück ist das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend für das ...
Antwort lesen »Nein, das geht leider nicht. Der Hauskauf von Verwandten in gerader Linie ist beim Baukindergeld ausgeschlossen. Da Sie mit der Oma in ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld sind nur Wohnimmobilien relevant, von denen Sie Eigentümer sind. Gemietete Immobilien spielen keine Rolle.
Antwort lesen »Leider gibt es kein Schlupfloch oder eine andere Möglichkeit beim Baukindergeld. Die letzten zwei/drei Jahre vor Antragstellung sind ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass Sie zum Stichtag (Kaufvertrag, Baugenehmigung oder Bauanzeige) keine weitere Immobile ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es wichtig, dass Ihr unterschriebener notarieller Kaufvertrag ODER Ihre Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Immobilie nicht von Verwandten in direkter Linie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Außerdem muss das ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld / die Einkommensgrenze werden nur Personen berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben. Wenn Ihr Partner in einem ...
Antwort lesen »Wenn das in Ihrem Fall bedeutet, dass Sie das Haus nicht samt Grundstück erworben haben, sondern nur der Grundstückskauf notariell ...
Antwort lesen »Wenn Sie nur den Anteil Ihres Onkels kaufen, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der weiteren Förderbedingungen vorausgesetzt). ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt entscheidend davon ab, wann genau Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Wurde zuerst ...
Antwort lesen »Leider ist in Ihrem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Ein Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (in diesem Fall von Ihrem ...
Antwort lesen »Leider nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs Miteigentümerin einer Eigentumswohnung waren, kommt das Baukindergeld aufgrund der ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt beim Baukindergeld: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie den Kaufvertrag im Februar 2021 unterschreiben und die Förderbedingungen einhalten (Einkommensgrenze etc.), kommt das ...
Antwort lesen »Ja, es gibt aktuell wieder Fördermittel! Der Fördertopf für KfW-Zuschüsse zur Badrenovierung / Barrierereduzierung wurde zum Jahresbeginn ...
Antwort lesen »Ihren Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach dem Einzug stellen, die Frist dafür läuft ab dem Datum auf der Meldebescheinigung für 6 ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist offiziell erst im September 2018 gestartet, dabei wurde entschieden, dass die Förderung auch rückwirkend für alle ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall nur dann möglich, wenn Sie die Eigentumswohnung vor Erteilung der Baugenehmigung verkaufen. Sonst ist ...
Antwort lesen »Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte Umwidmung bzw. Umnutzung einer Gewerbeimmobilie, für die es auch eine Förderung ...
Antwort lesen »Ganz allgemein steht Ihnen für einen Neubau die Förderung der KfW und der Bundesländer zur Verfügung. Ist Ihr Neubau erst später in diesem ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Für den Anspruch auf Baukindergeld entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn dieser im März 2021 ...
Antwort lesen »Ein Antrag auf Baukindergeld kann bis spätestens 31.12.2023 gestellt werden. Allerspätestens zu diesem Termin müssen Sie eingezogen und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das richtig: Nach einem Einzug im Frühjahr 2022 kann noch ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Allerdings kommt ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist dennoch möglich. Mit einem Kauf im ersten Quartal 2021 legen Sie sozusagen den Grundstein für die Förderung, das ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist in diesem Fall grundsätzlich möglich (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Diese Punkte ...
Antwort lesen »Nein, das reicht leider nicht für einen Anspruch auf Baukindergeld. Entscheidend ist die Baugenehmigung, sie muss bis zum 31.03.2021 ...
Antwort lesen »Wenn auf dem 2017 gekauften Grundstück schon eine Wohnimmobilie stand, kommt das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung für den ...
Antwort lesen »Wie der Einkommensnachweis funktioniert, wenn die Familie vorher im Ausland gelebt hat, haben wir hier beschrieben. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Leider ist es in Ihrem Fall tatsächlich zu spät für das Baukindergeld. Die 6-Monats-Frist für die Antragstellung ist am 22.12.2020 ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist jeweils das Datum des Notartermins / Datum auf dem notariellen Kaufvertrag. Auf die ...
Antwort lesen »Nein, der Antrag wird deshalb nicht gleich abgelehnt. Sie können statt des Grundbuchauszugs auch erst einmal die Auflassungsvormerkung ...
Antwort lesen »Ja, auch wenn Sie erst 2021 einziehen können, ist das Baukindergeld möglich. Sie stellen den Antrag dann nach Ihrem Einzug, wenn die ...
Antwort lesen »Im Baukindergeld-Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die ...
Antwort lesen »Leider nein. Für den Anspruch auf Baukindergeld ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kenntnisnahme des Bauantrags ist nicht ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt in diesem Fall leider nicht in Frage, weil Sie mit der anderen Doppelhaushälfte ja schon Wohneigentum besitzen. ...
Antwort lesen »Nein, dass ist leider nicht möglich. Relevanter Stichtag für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung. Diese muss bis zum ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, gibt es eine solche Verpflichtung nicht. Vielleicht finden Sie ja eine einvernehmliche Lösung für das Baukindergeld, so ...
Antwort lesen »Ob ein Antrag auf Baukindergeld für Sie noch möglich ist, hängt von Ihrem Einzugsdatum ab. Bis 6 Monate nach dem Einzug kann der Zuschuss ...
Antwort lesen »Ja, da Sie Ihre vorhandene Immobilie verkauft haben, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde, kommt das Baukindergeld als Förderung in Frage.
Antwort lesen »Leider nein - die bayerische Eigenheimzulage ist nur möglich, wenn Einzug und Antragstellung noch bis Ende 2020 erfolgen.
Antwort lesen »Ein Dauerwohnrecht ist kein Immobilienvorbesitz - und daher auch kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn die Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in diesem Fall keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Die Förderung wäre nur möglich, wenn Sie in das gekaufte Haus ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt bei kombinierten Schenkungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Antwort lesen »Ja, auch das ist möglich! Sie können das Baukindergeld in diesem Fall für zwei Ihrer Kinder beantragen. Eventuelle Sanierungs- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie können einen Antrag auf Baukindergeld nach Ihrem Einzug und Ummeldung stellen - das ist bis 6 Monate nach ...
Antwort lesen »Eine Ferienimmobilie ist kein Ausschlussgrund für das Baukindergeld. Eine Förderung kommt also in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, als Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, schon Wohneigentum besessen haben, ist das Baukindergeld leider nicht ...
Antwort lesen »Das relevante Datum für den Antrag auf Baukindergeld ist das Datum auf der Meldebestätigung. Danach richtet sich die Frist für den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Sie beantragen den Zuschuss dann ...
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