Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Leider wird es wohl in Ihrem Fall mit dem Baukindergeld nicht klappen. Da Sie Ihre Wohnung im Juni 2018 gekauft haben und vermutlich ja ...
Antwort lesen »Leider klappt es in Ihrem Fall nicht mit dem Baukindergeld. Überschriebene Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen, Umbauten ...
Antwort lesen »Nein, für bestehende Finanzierungen kommt das Baukindergeld nicht in Betracht. Die Förderung gibt es nur für Baugenehmigungen und ...
Antwort lesen »Dazu sollten Sie unbedingt einen Blick in die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt werfen! Dort können Sie nachlesen, für welche ...
Antwort lesen »Ja, auch das geht. Das Baukindergeld kommt auch für ein Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus in Frage. Wichtig ist, dass Sie eine ...
Antwort lesen »Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt wird, aber ...
Antwort lesen »Nein, Ihren Anspruch verwirken Sie dadurch nicht. Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Ja! Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Da Sie den Antrag erst ...
Antwort lesen »Nach Ihrem Einzug haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »Sie schreiben, dass Sie für mehr Wohnfläche ausbauen, das heißt sicher, dass im Dachgeschoss ständig bewohnte Räume entstehen. Dann haben ...
Antwort lesen »Leider nicht. Beim Kauf einer Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags, nicht des Einzugs. Da Ihr Kaufvertrag schon 2017 geschlossen wurde, ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie auf einem eigenen Grundstück und mit einer Hausbaufirma in Eigenregie bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist ...
Antwort lesen »Auch bei einer Tektur bleibt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung für das Baukindergeld entscheidend. Was die Steuerbescheide ...
Antwort lesen »Ja, die KfW weist in ihren Informationen zum Baukindergeld explizit darauf hin, dass der Zuschuss für einen Hausbau auf geerbtem oder ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW ist es möglich, das Baukindergeld dann zu beantragen, wenn nach dem Kauf mindestens 50 % des Hauses in Ihrem ...
Antwort lesen »Ihr minderjähriges Kind darf zwar eine Immobilie besitzen, aber auch diese ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Im Merkblatt ...
Antwort lesen »Nein. Sie beantragen das Baukindergeld nur einmal, nach der Bewilligung wird es automatisch jährlich ausgezahlt. Spätere ...
Antwort lesen »Die Antwort gab Ingenieur und Energieberater Frank Nowotka: Aus der Anfrage geht leider nicht genau hervor, an bzw. auf welcher Schicht ...
Antwort lesen »Auch bei einem Einzug 2019 erhalten Sie das volle Baukindergeld. Sie stellen nach Ihrem Einzug den Antrag, der Zuschuss wird dann nach ...
Antwort lesen »Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. ...
Antwort lesen »Wenn Sie jetzt Ihre Mietwohnung kaufen und später neu bauen, bekommen Sie tatsächlich nur einen Teil des Baukindergeldes. Sie erhalten den ...
Antwort lesen »Das wird leider nicht funktionieren. Für das Baukindergeld werden Sie nicht einzeln betrachtet, sondern der Haushalt, in dem die Kinder ...
Antwort lesen »Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach Auskunft der KfW kommt das Baukindergeld nicht in Frage, wenn man vorher schon Miteigentümer des Hauses war.
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs zur Miete gewohnt haben und sich am Stichtag keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz befand, können ...
Antwort lesen »Gewerbeimmobilien fallen nicht darunter. Auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, ...
Antwort lesen »Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.
Antwort lesen »Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. Da Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs schon Eigentümerin einer weiteren Immobilie ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, steht das Wohnrecht dem Baukindergeld nicht im Weg. Wichtig ist, dass Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind (auch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld kann nur für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie beantragt werden, nicht aber für einen Dachausbau.
Antwort lesen »In der jetzigen Konstellation haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt auch, wenn Ihre Verlobte noch kein Eigentum besitzt, ...
Antwort lesen »Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt im öffentlichen Baurecht. Deshalb wird die Kommune diese sicher nicht einfach so vordatieren, ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das ...
Antwort lesen »Leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Für die Förderung gilt das Kaufdatum, den Zuschuss gibt es für Kaufverträge ab dem ...
Antwort lesen »Alle wichtigen Schritte, wie Sie den Antrag auf Baukindergeld richtig stellen, haben wir Ihnen in im Tipp "Baukindergeld richtig bei der ...
Antwort lesen »Da Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie waren, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Es ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt beim Haushaltseinkommen der Durchschnitt aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung. Damit ...
Antwort lesen »Ja, wenn die Voraussetzungen wie Einkommen etc stimmen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist das Datum des notariellen Vertrags.
Antwort lesen »Beim Kaufpreis macht die KfW für das Baukindergeld nur eine Vorgabe: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne ...
Antwort lesen »Die Einkommensteuerbescheide sind tatsächlich ein Pflichtteil bei der Antragstellung zum Baukindergeld, d.h. es gibt keine Alternative, das ...
Antwort lesen »Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.
Antwort lesen »Ja, sie können das Baukindergeld beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Einzugstermin ist das Datum des Kaufvertrags, ...
Antwort lesen »Die Definition des KfW ist eigentlich recht eindeutig, denn für das Baukindergeld werden nicht einzelne Personen, sondern der Haushalt ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug in das Wohneigentum beantragen (max. 3 Monate später). Dann liegt Ihnen ja auch die ...
Antwort lesen »Die Frage von Tom H. bezog sich auf die beim Baukindergeld ursprünglich zugrunde gelegte Definition von Ersterwerb als Familie. Diese gibt ...
Antwort lesen »Ja, für Sie lohnt sich der Antrag auf Baukindergeld (vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Bedingungen wie Einkommensgrenze)! Da Ihre ...
Antwort lesen »Inzwischen kann die Frage final beantwortet werden - die Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld sind verbindlich, diese wurden mit dem ...
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