Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal für eine andere Immobilie einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. ...
Antwort lesen »Das Datum des Grundstückskaufs spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung für Sie ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, ob Ihre Tochter noch in Ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihre Tochter in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist, kommt das ...
Antwort lesen »Bitte beachten Sie das Datum der von Ihnen genannten Frage & Antwort: Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die Eckpunkte des Ministeriums ...
Antwort lesen »Eine Frist, wann der Notartermin stattfinden muss, gibt es bei Verträgen zwischen privaten Käufern und Verkäufern nicht. Sie können sich ...
Antwort lesen »Eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld und wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt des Hauskaufs zwar ein Grundstück, ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Antragstellerin sind - das Baukindergeld beantragen Sie ja nicht allein, sondern für Ihren Haushalt. Entsprechend zählt ...
Antwort lesen »Nein, es gibt beim Baukindergeld keine Frist zwischen Kauf und Einzug. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren ...
Antwort lesen »Ja, auch dann können Sie Baukindergeld beantragen. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Einzug, und ...
Antwort lesen »Für die mögliche Grenzbebauung gelten die Landesbauordnung und der örtliche Bebauungsplan. Außerdem müssen Sie das Nachbarrecht beachten. ...
Antwort lesen »Nein, anders als bei der bayerischen Eigenheimzulage gibt es beim Baukindergeld keine solchen Einschränkungen. Die Förderbedingungen der ...
Antwort lesen »Ja, für eine sogenannte Umwidmung (Umbau Nichtwohngebäude in Wohngebäude) kommt das Baukindergeld nach Auskunft der KfW in Frage. Der für ...
Antwort lesen »Der Bund stellt für das Baukindergeld insgesamt rund 10 Milliarden Euro bereit. Nach den aktuellen Zahlen der KfW von heute wurde bisher ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie dann bei Ihrem Hausbau ja schon vermietetes Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich, das Baukindergeld kann nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden. Jeder Antragsteller wird ...
Antwort lesen »Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »In den Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie einziehen. Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Ab dem positiven Förderbescheid ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, zählt auch ein 1-Zimmer-Appartment als Wohneigentum und ist damit ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. ...
Antwort lesen »Wenn sich nach Erteilen der Baugenehmigung noch Änderungen ergeben - wie z.B. der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, ...
Antwort lesen »Auf unsere Nachfrage zu den bereitstehenden Haushaltsmitteln des Bundes für das Baukindergeld haben wir von der KfW diese Antwort erhalten: ...
Antwort lesen »So bedauerlich es ist - soweit wir wissen gibt es nach Ablauf der Frist für die Antragstellung keine Chance mehr auf das Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Mit dem Baukindergeld fördert die KfW den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Immobilien. Für Übertragung, Schenkung und Erbe kommt die ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider nicht sagen, denn bisher liegt ja nur die Anzahl der gestellten Anträge vor, sowie die Hochrechnung der dafür ...
Antwort lesen »Für alle Familien, die bis Mitte September 2018 in ihr Wohneigentum eingezogen sind, gab es eine Übergangsfrist: Sie konnten ihren Antrag ...
Antwort lesen »Weder eine Garage noch ein Wochenend- oder Ferienhaus sind ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Um die Förderung zu erhalten, ...
Antwort lesen »Das klappt leider nicht. Für alle, die bis Mitte September eingezogen sind, ist die Frist für das Baukindergeld Ende 2018 abgelaufen., d.h. ...
Antwort lesen »Leider nein, für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Bei der ...
Antwort lesen »In der Regel werden die Kriterien für ein Wochenendhaus durch die Baunutzungsverordnung vorgegeben. Demnach handelt es sich meistens um ...
Antwort lesen »Das ist natürlich zuerst das Baukindergeld zu nennen. Der attraktive Zuschuss kann allerdings erst nach dem Einzug beantragt werden. Dann ...
Antwort lesen »Das Wäsche waschen ist sicher unproblematisch. Wenn die Wäsche im unbeheizten Keller auch getrocknet werden soll, muss unbedingt ...
Antwort lesen »Richtig, das Baukindergeld wird nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Soweit wir wissen werden im Haushalt jährlich Mittel bereitgestellt, ...
Antwort lesen »Leider nein - das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Wenn sich der Einzug verzögert, verzögert sich ...
Antwort lesen »Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst ...
Antwort lesen »Ja, Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld unbedingt innerhalb der drei Monate nach Einzug stellen, auch wenn Sie im Grundbuch noch nicht ...
Antwort lesen »Einige Kommunen fördern Familien beim Erwerb von Bauland, diese Zuschüsse oder Preisnachlässe für ein Baugrundstück beziehen sich aber oft ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW kann das Baukindergeld auch bei einem Mietkauf beantragt werden.
Antwort lesen »Die Förderung durch das Baukindergeld darf den Kaufpreis nicht übersteigen. Deshalb ist es nach Auskunft der KfW in diesem speziellen Fall ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der BayernLabo ist die Vermietung einer Wohneinheit nicht förderschädlich, das heißt Sie können die bayerische ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten das Baukindergeld für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, und für die Sie bzw. Ihre ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden, d.h. den Antrag stellen entweder Sie oder Ihr Ehepartner. Für den ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld werden die ersten Auszahlungen noch etwas auf sich warten lassen - im Frühjahr 2019 können erst die Nachweise bei der ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es zum Baukindergeld: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann das Baukindergeld für den Neubau beantragt werden. Die KfW schreibt dazu: "Wird eine bestehende Wohnimmobilie, ...
Antwort lesen »Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, Sie kein weiteres Wohneigentum besitzen und Sie die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld nicht ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer bestehenden Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld. Gefördert wird der Immobilienkauf ab dem ...
Antwort lesen »Ja, für das Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, also auch ein ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien am selben Tag ist ...
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