Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit, also das Haus ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld beantragen und erhalten Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Die Einliegerwohnung darf ...
Antwort lesen »Nein, das klappt leider nicht. Das Baukindergeld kann nicht in eine andere Immobilie "mitgenommen" werden. Nach Ihrem Auszug aus der ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es in den FAQ zum Baukindergeld: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft ...
Antwort lesen »Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag - das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre ...
Antwort lesen »Ja, es ist tatsächlich so, dass auch eine kleine Eigentumswohnung ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld ist. Die Förderung kommt ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind beide von Ihnen geschilderten Punkte leider Ausschlusskriterien für das Baukindergeld.Zu 1. Entscheidend für das ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Es sei denn, Ihr ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist es für das Baukindergeld auch bei einem Minijob erforderlich, beim Finanzamt einen ...
Antwort lesen »Über solche Änderungen - zum Beispiel Auszug, Vermietung oder Verkauf der Immobilie - müssen Antragsteller die KfW sofort benachrichtigen. ...
Antwort lesen »Da sehen wir leider keine Chance. Das Baukindergeld ist ja eine Wohneigentums-Förderung für Familien. Da Sie zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Nein, für das Baukindergeld zählt als maßgeblicher Stichtag beim Hauskauf das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld für den Kauf einer bestehenden Immobilie gibt es nur für Kaufverträge ab dem 1.1.2018. Für einen ...
Antwort lesen »Wenn es nur um ein barrierefreies Bad geht und nicht um den Standard Altersgerechtes Haus brauchen Sie keinen Sachverständigen. Sie können ...
Antwort lesen »Sie erhalten das Baukindergeld auch für ein Haus mit Einliegerwohnung. Die Förderung beantragen Sie dann nach Ihrem Einzug für die von ...
Antwort lesen »Höchstwahrscheinlich gibt es damit keine Chance auf das Baukindergeld. Soweit wir wissen, ist die Antragsfrist verbindlich. Ist die Frist ...
Antwort lesen »Wie das Eigentum am Grundstück und am Haus unter den Ehepartnern aufgeteilt ist, spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende ...
Antwort lesen »Das sehen wir leider keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Da Sie zum Stichtag Baugenehmigung noch weiteres Wohneigentum im Besitz ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie in der geförderten Immobilie ihren ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es zu den Fristen: "Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am 30.06.2019. Danach verfällt Ihr ...
Antwort lesen »Das geerbte Haus/Grundstück ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, auch wenn Sie nur anteiliger Eigentümer sind. Das ...
Antwort lesen »Pauschal ist das natürlich schwer zu beurteilen, weil wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen. Ein möglicher Nachteil könnte zum ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal für eine andere Immobilie einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. ...
Antwort lesen »Das Datum des Grundstückskaufs spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung für Sie ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, ob Ihre Tochter noch in Ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihre Tochter in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist, kommt das ...
Antwort lesen »Bitte beachten Sie das Datum der von Ihnen genannten Frage & Antwort: Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die Eckpunkte des Ministeriums ...
Antwort lesen »Eine Frist, wann der Notartermin stattfinden muss, gibt es bei Verträgen zwischen privaten Käufern und Verkäufern nicht. Sie können sich ...
Antwort lesen »Eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld und wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt des Hauskaufs zwar ein Grundstück, ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Antragstellerin sind - das Baukindergeld beantragen Sie ja nicht allein, sondern für Ihren Haushalt. Entsprechend zählt ...
Antwort lesen »Nein, es gibt beim Baukindergeld keine Frist zwischen Kauf und Einzug. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren ...
Antwort lesen »Ja, auch dann können Sie Baukindergeld beantragen. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Einzug, und ...
Antwort lesen »Für die mögliche Grenzbebauung gelten die Landesbauordnung und der örtliche Bebauungsplan. Außerdem müssen Sie das Nachbarrecht beachten. ...
Antwort lesen »Nein, anders als bei der bayerischen Eigenheimzulage gibt es beim Baukindergeld keine solchen Einschränkungen. Die Förderbedingungen der ...
Antwort lesen »Ja, für eine sogenannte Umwidmung (Umbau Nichtwohngebäude in Wohngebäude) kommt das Baukindergeld nach Auskunft der KfW in Frage. Der für ...
Antwort lesen »Der Bund stellt für das Baukindergeld insgesamt rund 10 Milliarden Euro bereit. Nach den aktuellen Zahlen der KfW von heute wurde bisher ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie dann bei Ihrem Hausbau ja schon vermietetes Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich, das Baukindergeld kann nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden. Jeder Antragsteller wird ...
Antwort lesen »Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »In den Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie einziehen. Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Ab dem positiven Förderbescheid ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, zählt auch ein 1-Zimmer-Appartment als Wohneigentum und ist damit ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. ...
Antwort lesen »Wenn sich nach Erteilen der Baugenehmigung noch Änderungen ergeben - wie z.B. der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, ...
Antwort lesen »Auf unsere Nachfrage zu den bereitstehenden Haushaltsmitteln des Bundes für das Baukindergeld haben wir von der KfW diese Antwort erhalten: ...
Antwort lesen »So bedauerlich es ist - soweit wir wissen gibt es nach Ablauf der Frist für die Antragstellung keine Chance mehr auf das Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Mit dem Baukindergeld fördert die KfW den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Immobilien. Für Übertragung, Schenkung und Erbe kommt die ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider nicht sagen, denn bisher liegt ja nur die Anzahl der gestellten Anträge vor, sowie die Hochrechnung der dafür ...
Antwort lesen »Für alle Familien, die bis Mitte September 2018 in ihr Wohneigentum eingezogen sind, gab es eine Übergangsfrist: Sie konnten ihren Antrag ...
Antwort lesen »Weder eine Garage noch ein Wochenend- oder Ferienhaus sind ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Um die Förderung zu erhalten, ...
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