Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Auch als unverheiratetes Paar können Sie das Baukindergeld beantragen! Wichtig ist, dass Sie alle dann in der neuen Immobilie mit dem ...
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch Eigentümer des alten Hauses waren, ist das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung leider ...
Antwort lesen »Wenn eine Miteigentümerin in gerader Linie mit Ihnen verwandt ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Wenn Sie das Haus ...
Antwort lesen »Stichtag für den Kauf vom Bauträger ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn Sie also erst Ihren Kaufvertrag unterschreiben und danach erst das ...
Antwort lesen »Ja, auch Ihr Hauseigentum in der Erbengemeinschaft gilt als Voreigentum. Und auch, wenn Sie Ihren Anteil an die Geschwister verkaufen und ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist für das Baukindergeld die richtige Reihenfolge entscheidend: Wenn Sie die Eigentumswohnung erst übertragen und dann den ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich, da Ihr Partner schon (Mit)Eigentümer des Hauses ist. Grundsätzlich ...
Antwort lesen »Die entscheidenden Stichtage für das Baukindergeld sind in Ihrem Fall einmal das Datum des Kaufvertrags für den Verkauf und zweitens das ...
Antwort lesen »Die Frist für das Baukindergeld läuft bereits, wenn sich das erste Haushaltsmitglied umgemeldet hat. Wenn Ihr Partner schon seit 6 Monatenn ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf einer vermieteten Wohnung ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist: Sie können sich jetzt noch nicht für das ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Die Untervermietung eines ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Zum einen kommt das Baukindergeld nur in Frage für Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden. Daher ist ...
Antwort lesen »Grundstückseigentum steht dem Baukindergeld nicht im Wege, es fällt nicht unter die Voreigentumsregelung. Damit die Förderung in Frage ...
Antwort lesen »Als Stichtag für Verkauf und Kauf gilt beim Baukindergeld jeweils der Notartermin. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, d.h. ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie 2023 das Baukindergeld beantragen, sind die Steuerbescheide von 2020 und 2021 maßgeblich. Was die Kinder angeht, ist der ...
Antwort lesen »Soweit wir das aus Ihren Angaben beurteilen können, sollte dem Baukindergeld nichts im Wege stehen. Voraussetzung ist natürlich, dass die ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Haus erst 2021 fertiggestellt wird, kommt das Baukindergeld in Frage. Wenn Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich, Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag noch 2020 unterschrieben wird. Den Antrag auf ...
Antwort lesen »Wenn Fugen mit Bauschaum verklebt werden statt mit Mörtel geschlossen, kann man schon von Pfusch sprechen. Solche Fehler sollten vor dem ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Der Wohnungskauf 2017 fand vor der Einführung des Baukindergeldes statt. Ihr ...
Antwort lesen »Eine gute Anlaufstelle für die Förderung von Barrierefreiheit ist die KfW. Möglich ist entweder ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, klärt ein Blick in Ihre Einkommensteuerbescheide: Daraus können Sie jeweils das zu versteuernde ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt nicht in Frage für überschriebene Immobilien und Immobilienübertragungen ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage, und zwar für die von Ihnen dann bewohnte Betriebsleiterwohnung. Der Kaufpreis wird ...
Antwort lesen »Ja, auch in einem solchen Fall ist das Baukindergeld möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur ...
Antwort lesen »Um die bayerische Eigenheimzulage zu erhalten, müssen bis Ende 2020 sämtliche Antragsvoraussetzungen (Baugenehmigung/Kaufvertrag, Bezug des ...
Antwort lesen »Sie sollten sich unbedingt innerhalb der Frist mit der KfW in Verbindung setzen. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie tätig geworden sind, ...
Antwort lesen »Wir vermuten, es geht bei Ihrer Frage um das Baukindergeld? Mit dem Kauf des Einfamilienhauses müssen sie nicht warten, bis Sie aus dem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Sie haben Ihr Einzugsdatum zwar nicht genannt, Ihren ...
Antwort lesen »Ja, auch bei einem Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Der Antrag auf den Zuschuss kann nach dem Eigentumsübergang (Eintragung ins ...
Antwort lesen »Leider nein. Für Überschreibung, Erbe oder Kauf von Verwandten in gerader Linie kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Möglich ist ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in Ihrem Fall keine Chance auf das Baukindergeld. Die Voreigentumsregelung gilt in jedem Fall - egal unter welchen ...
Antwort lesen »Wenn Sie 2021 das Haus beziehen, stellen Sie auch dann den Antrag auf Baukindergeld. Entscheidend sind die durchschnittlichen Einkünfte des ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf eines Doppelhauses bzw. zwei aneinander gebauten Häusern ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen den Zuschuss dann ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Haben Sie das Grundstück selbst gekauft und einen Vertrag ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es bei einer Scheidung die Möglichkeit, dass das Baukindergeld auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen wird, in ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist auch nach einem Abriss und Neubau möglich. Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt Folgendes: Der Abriss ...
Antwort lesen »Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist, dass Sie Ihre Baugenehmigung noch 2020 erhalten. Ist das der Fall, können Sie nach dem ...
Antwort lesen »Bisher gibt es keine Informationen oder Hinweise, dass die KfW aufgrund der Corona-Krise die Fristen beim Baukindergeld verlängert. Bisher ...
Antwort lesen »zu 1: Nach Auskunft der KfW ist das Baukindergeld für die Fertigstellung eines Rohbaus möglich. Relevant ist in diesem Fall die ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal schwer beantworten, da wir Ihre Situation nicht kennen. Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch nur von einem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld beträgt bei 5 Kindern 60.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kaufpreis höher ist als das ...
Antwort lesen »Die Fristen beim Baukindergeld sind für alle Familien gleich - egal ob leibliche Kinder oder Adoptivkinder in der Familie leben. Ist die ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist, ob bei Haushaltsmitgliedern schon Wohneigentum vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, kommt das ...
Antwort lesen »Tatsächlich wäre das Baukindergeld für Sie nur bei einem Abriss und kompletten Neubau möglich gewesen. Der Abriss muss der KfW dann ...
Antwort lesen »Ja, das ist (leider) richtig. Für die Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus in Bayern gelten andere Fristen als für das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Sowohl Sie als auch Ihre Partnerin müssen die relevanten Steuerbescheide für das Baukindergeld einreichen - bei Antragstellung in diesem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie Recht - Ihre Frist für den Baukindergeld-Antrag lief bis Ende 2018. Allerdings gab es 2018 eine besondere ...
Antwort lesen »Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. In den Förderrichtlinien der KfW heißt es dazu: "Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, ...
Antwort lesen »Ihr vorhandenes Wohneigentum zählt auf jeden Fall, auch wenn Sie es kinderlos erworben haben. Ihre Szenarien funktionieren beide: 1. Sie ...
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