Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Natürlich dürfen Sie auch Ihre Pläne ändern! Solange Sie noch kein Wohneigentum besitzen, ist das Baukindergeld sowohl für einen Neubau als ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es: "Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn Sie noch (Mit)Eigentümer der alten Immobilie sind, kommt das ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Sie schon Wohneigentum besitzen. Dabei spielt es auch keine ...
Antwort lesen »Ein Erwerb der Immobilie vom Stiefvater ist nicht förderschädlich, das heißt das Baukindergeld kommt in diesem Fall in Frage. Der ...
Antwort lesen »Ja, mit diesen Daten kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie nach Ihrem Einzug stellen, wenn Sie im neuen ...
Antwort lesen »Aus Ihrer Frage schließen wir, dass Sie kein Wohneigentum mehr besitzen. Dann kommt das Baukindergeld bei einem Wohnungskauf in Frage. ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, müssen unbedingt alle ...
Antwort lesen »Förderschädlich ist beim Baukindergeld nur vorhandenes Wohneigentum zur Dauernutzung. Das ist bei einem Wochenendhaus ja nicht gegeben, ...
Antwort lesen »Das Sie von den Eltern ja kein Wohneigentum, sondern ein Grundstück erworben haben, sollte das Baukindergeld für Ihren Neubau in Frage ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf die Förderung können Sie dann nach Ihrem Einzug stellen. Eine ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld endet in diesem Fall dann nach 5 Jahren. Die Förderung kann nicht auf eine andere Wohnimmobilie übertragen werden und ...
Antwort lesen »Das wird so leider vermutlich nicht klappen. Eine Wohnimmobilie kann nicht einfach in ein Ferienhaus umdeklariert werden, sondern muss bei ...
Antwort lesen »In der formlosen Erklärung für den Kauf der vorher gemieteten Immobilie schildern Sie einfach den Sachverhalt: Das heißt Sie schreiben, ...
Antwort lesen »Auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses ist das Baukindergeld möglich. Gefördert wird die Wohneinheit, die von der Familie bewohnt wird. ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Für das Baukindergeld ist es wichtig, dass alle Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren ...
Antwort lesen »Die Förderbedingungen beim Baukindergeld wurden Mitte Mai 2019 geändert, am 17. Mai hat die KfW die Banken darüber informiert. Hier haben ...
Antwort lesen »Wenn Sie das paritätische Wechselmodell leben, sollte das Baukindergeld für alle 4 Kinder möglich sein, auch wenn 2 Kinder mit ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kann auch Ihr Mann das Baukindergeld beantragen, vorausgesetzt er ist auch Miteigentümer geworden. Allerdings gelten für ...
Antwort lesen »Nein, die Einkommensgrenze bei der bayerischen Eigenheimzulage bezieht sich nicht auf das normale Gehalt, sondern auf das zu versteuernde ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nur schwer beantworten, weil wir nicht wissen, was genau Sie vorhaben. Handelt es sich um einen reinen Anbau, d.h. ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld kommt trotzdem in Frage. Wie Sie Ihr Haus finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Förderung. Wichtig ist aber, dass ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach können Sie das Baukindergeld erhalten, auch unabhängig davon, ob Ihre Lebensgefährtin im Grundbuch steht oder nicht. ...
Antwort lesen »Ja, es ist eine Mindestinvestition vorgegeben, sie orientiert sich am zu erwartenden Baukindergeld. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld wird für die Kinder gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. ...
Antwort lesen »Zwischen dem Verkauf und dem neuen Kauf muss für das Baukindergeld mindestens ein Tag liegen. Maßgebend ist jeweils das Datum des ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Es ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, allerdings nur, wenn Sie nicht mehr verheiratet sind. Denn beim Baukindergeld ist "der Erwerb oder die ...
Antwort lesen »Den Zuschuss beim BAFA für Ihre Wärmepumpe beantragen Sie in 3 Schritten: Antrag elektronisch beim BAFA stellen. Das muss vor ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann nicht mehr in Frage. Der Zuschuss muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Eine ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde, dann passt das als Voraussetzung für das Baukindergeld, das Datum des Grundstückskaufs spielt ...
Antwort lesen »Beide Varianten sind nicht möglich. Weder kann das Baukindergeld auf eine andere Immobilie übertragen werden, noch ist eine erneute ...
Antwort lesen »Ja, vermutlich wird Ihr Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn alle Haushaltsmitglieder in der ...
Antwort lesen »Als Stichtag gilt jeweils das Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertrags. Die Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, es muss ...
Antwort lesen »Auf jeden Fall sollten Sie alle Daten und Fakten rund um den Immobilienkauf zur Antragstellung parat haben und - ganz wichtig - die ...
Antwort lesen »Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: ...
Antwort lesen »Ja, leider kommt das Baukindergeld auch dann nicht in Frage, wenn der Kaufvertrag wie zwischen Fremden gestaltet wird. Der Immobilienkauf ...
Antwort lesen »Ja, auch für einen Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Nach Auskunft der KfW ist das Prozedere dieses:Ein Mietkauf ist förderfähig, ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien, ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in diesem Fall keine Chance für das Baukindergeld. Auch wenn Ihr Wohnungskauf deutlich vor Änderung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Einsicht ins Grundbuch kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum uneingeschränkten Abrufverfahren sind ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist auch möglich, wenn Sie die Wohnungen im Paket kaufen. Gefördert wird dann die Wohneinheit, die von der Familie ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Für den Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (Eltern) kann das Baukindergeld nicht beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie erhalten das Baukindergeld dann für den von Ihnen bewohnten Hausteil.
Antwort lesen »Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist beim Baukindergeld leider nicht möglich: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt ...
Antwort lesen »Für den Anspruch auf Baukindergeld ist die Situation zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs entscheidend. Wenn Sie schon Baukindergeld erhalten, ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider kein Baukindergeld. Denn die KfW schließt die Übertragung von Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie ...
Antwort lesen »Baukindergeld können Sie erst beantragen, wenn Sie in die Immobilie eingezogen und am neuen Wohnort angemeldet sind. Nach dem Einzug haben ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die KfW fordert, dass der Kaufvertrag frühestens zum 01.01.2018 unterzeichnet wurde. Gleiches gilt ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. ...
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