Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie in das neue Haus einziehen und sich nach dem Umzug ummelden, spielt es keine Rolle, ob das Haus schon komplett fertiggestellt ist. ...
Antwort lesen »Da derzeit die Immobilienpreise sehr hoch sind, haben Haushalte mit geringem Einkommen leider oft das Nachsehen. Diese Möglichkeiten können ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich - das Förderprogramm zum Baukindergeld ist inzwischen ausgelaufen. Der Zuschuss kann nur noch beantragt werden, ...
Antwort lesen »Ausschlaggebender Stichtag für das Baukindergeld ist bei einem Neubau der Tag der Ausstellung der Baugenehmigung. Ist zu diesem Stichtag ...
Antwort lesen »Sonderwünsche sollten so früh wie möglich besprochen und am besten in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Denn je kurzfristiger ...
Antwort lesen »Die Förderbedingungen für das Baukindergeld sind in diesem Fall eindeutig: Wenn am Tag des Kaufvertrages schon Wohneigentum vorhanden ist, ...
Antwort lesen »Vermutlich ist es nicht nur Ihnen so gegangen, dass Sie vom Antragsstopp im Förderprogramm für Batteriespeicher in Niedersachsen überrascht ...
Antwort lesen »Ja, Sie können die Mietwohnung als Zweitwohnsitz behalten. Wenn alle Haushaltsmitglieder mit dem Hauptwohnsitz im neuen Haus gemeldet sind, ...
Antwort lesen »Sie schreiben nicht genau, in welchem Bereich Sie eine Beratung wünschen oder benötigen. Denkbar sind da verschiedene Ansatzpunkte:Beim ...
Antwort lesen »Ja, leider ist die Förderung seit knapp einer Woche ausgelaufen. Genauer gesagt sind die Fördermittel wegen hoher Nachfrage vorzeitig ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider wenig Hoffnung machen, dass Sie Baukindergeld beantragen können. Die Meldebescheinigung ist das entscheidende ...
Antwort lesen »Entscheidend dürft hier der Eintrag im Grundbuch sein. Sofern Sie als GbR und nicht als natürliche Personen eingetragen sind, bekommen Sie ...
Antwort lesen »Ja, das sollte möglich sein. Voraussetzung für die Umschreibung des Baukindergelds ist, dass Sie Miteigentümerin sind und schon bei der ...
Antwort lesen »Die Bau- oder Leistungsbeschreibung kommt einem Anforderungskatalog gleich. Sie beinhaltet technische Anforderungen und dient ...
Antwort lesen »Nein, eine solche Förderung ist uns nicht bekannt. Zur Verfügung stehen aber weiterhin die etablierten Möglichkeiten der Förderung für den ...
Antwort lesen »Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie umgezogen und alle Familienmitglieder umgemeldet sind. Der Termin der ...
Antwort lesen »Das ist wirklich eine sehr knappe und ungünstige Überschneidung der Ereignisse. Unseres Wissens hat die KfW keinen Entscheidungsspielraum - ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich eine sehr ärgerliche Situation, vor allem weil Sie eigentlich gut geplant haben! Leider gibt es hier keinerlei ...
Antwort lesen »Nein, damit fällt die Berechtigung für das Baukindergeld nicht weg. Wenn Sie das entsprechende Haushaltseinkommen nicht überschreiten, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Baukindergeld bezieht. So wie Sie Ihren Fall schildern, haben Sie leider die Frist zur ...
Antwort lesen »Ja, leider sieht es tatsächlich so aus, als müssten Sie sich zwischen Änderungen und Baukindergeld entscheiden. Ursache sind weniger die ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist die Antragstellung beim Baukindergeld kompliziert, wenn die Haushaltsmitglieder zu verschiedenen Zeiten einziehen: Der ...
Antwort lesen »Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW im Programm"Wohngebäude Zuschuss - 461" - die Antragstellung erfolgt über das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Gaststätte zu Wohnraum umbauen, handelt es sich um eine sogenannte Umnutzung bzw. Umwidmung. Für eine solche Nutzungsänderung ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld kann für aktuelle Kaufverträge und Baugenehmigungen nicht mehr beantragt werden. Antragsberechtigt sind nur ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie jetzt die Gemeinde über Änderungen informieren, ändert das nichts daran, dass die ursprüngliche Baugenehmigung bzw. ...
Antwort lesen »Das ist wirklich extrem ärgerlich! Tatsächlich ist es so, dass der Kaufpreis das Baukindergeld nicht übersteigen darf, möglich wäre in ...
Antwort lesen »Ergeben sich während der Bauausführung Änderungen, die mit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht vereinbar sind, ist teilweise ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Wenn die anderen Förderbedingungen für das Baukindergeld erfüllt sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie für alle ...
Antwort lesen »Die KfW unterscheidet bei der Förderung im Programm 153 zwischen dem Hausbau als Bauherr und dem Ersterwerb von einem Bauträger mit ...
Antwort lesen »Das Ergänzungsdarlehen IB.SH Immo Eigentum über 100.000 Euro kommt bei einem Hausbau / Hauskauf für Sie in Frage. Voraussetzung ist, dass ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie einen Teil des Eigenheims vermieten (mietfrei oder nicht), ist das Baukindergeld möglich. Die Förderung können Sie für den ...
Antwort lesen »Weder das Wechselmodell noch die Regelung beim Kindergeld stehen dem Baukindergeld grundsätzlich im Wege. Der komplexe Sachverhalt lässt ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld benötigen Sie auf jeden Fall die Steuerbescheide für die relevanten Jahre. Anderweitige Einkommensnachweise reichen ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zwischen Verkauf der alten Immobilie ...
Antwort lesen »Vermutlich haben Sie vor 15 Jahren die Eigenheimzulage für Ihren Neubau erhalten. Das Baukindergeld ist jetzt dennoch möglich. ...
Antwort lesen »Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Die Förderung muss spätenstens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden - diese ...
Antwort lesen »Vermutlich ist für Sie vor allem die Förderung der Bundesländer interessant. Viele Bundesländer bieten sehr günstige, teilweise sogar ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Die Förderbedingungen schließen eine Antragstellung aus, wenn der ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist nur für Bauvorhaben möglich, die bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhalten haben.
Antwort lesen »In den Informationen zur Antragstellung/Förderverfahren beim BAFA heißt es dazu: "Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich kommt in solchen Fällen das Baukindergeld in Frage. Entscheidend für die Förderung ist, dass das baufällige Wohnhaus bis ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist weder für eine von den Eltern überschriebene Immobilie möglich noch für einen Ausbau.
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld auch in so einer Konstellation möglich. Allerdings wird dafür die Zeit etwas knapp, denn das ...
Antwort lesen »Leider gibt es in diesem Fall dann keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Wenn der Haushalt am Datum des Kaufvertrags schon Wohneigentum ...
Antwort lesen »Wenn Sie 2021 den Antrag auf Baukindergeld stellen, werden die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 berücksichtigt. Bitte ...
Antwort lesen »Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie es nicht selbst bewohnen), ist das Baukindergeld leider nicht mehr möglich. Die einzige ...
Antwort lesen »Nein, das geschenkte Geld (Eigenkapital) hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld. Sie können das Haus finanzieren, wie Sie möchten.
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