Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Das klappt leider nicht. Für alle, die bis Mitte September eingezogen sind, ist die Frist für das Baukindergeld Ende 2018 abgelaufen., d.h. ...
Antwort lesen »Leider nein, für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Bei der ...
Antwort lesen »In der Regel werden die Kriterien für ein Wochenendhaus durch die Baunutzungsverordnung vorgegeben. Demnach handelt es sich meistens um ...
Antwort lesen »Das ist natürlich zuerst das Baukindergeld zu nennen. Der attraktive Zuschuss kann allerdings erst nach dem Einzug beantragt werden. Dann ...
Antwort lesen »Das Wäsche waschen ist sicher unproblematisch. Wenn die Wäsche im unbeheizten Keller auch getrocknet werden soll, muss unbedingt ...
Antwort lesen »Richtig, das Baukindergeld wird nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Soweit wir wissen werden im Haushalt jährlich Mittel bereitgestellt, ...
Antwort lesen »Leider nein - das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Wenn sich der Einzug verzögert, verzögert sich ...
Antwort lesen »Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst ...
Antwort lesen »Ja, Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld unbedingt innerhalb der drei Monate nach Einzug stellen, auch wenn Sie im Grundbuch noch nicht ...
Antwort lesen »Einige Kommunen fördern Familien beim Erwerb von Bauland, diese Zuschüsse oder Preisnachlässe für ein Baugrundstück beziehen sich aber oft ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW kann das Baukindergeld auch bei einem Mietkauf beantragt werden.
Antwort lesen »Die Förderung durch das Baukindergeld darf den Kaufpreis nicht übersteigen. Deshalb ist es nach Auskunft der KfW in diesem speziellen Fall ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der BayernLabo ist die Vermietung einer Wohneinheit nicht förderschädlich, das heißt Sie können die bayerische ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten das Baukindergeld für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, und für die Sie bzw. Ihre ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden, d.h. den Antrag stellen entweder Sie oder Ihr Ehepartner. Für den ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld werden die ersten Auszahlungen noch etwas auf sich warten lassen - im Frühjahr 2019 können erst die Nachweise bei der ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es zum Baukindergeld: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann das Baukindergeld für den Neubau beantragt werden. Die KfW schreibt dazu: "Wird eine bestehende Wohnimmobilie, ...
Antwort lesen »Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, Sie kein weiteres Wohneigentum besitzen und Sie die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld nicht ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer bestehenden Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld. Gefördert wird der Immobilienkauf ab dem ...
Antwort lesen »Ja, für das Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, also auch ein ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien am selben Tag ist ...
Antwort lesen »Ja. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Eine Antragstellung auf ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Wird die geförderte Immobilie verkauft oder ziehen Sie als Familie aus und das Haus wird vermietet, endet ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie schon vorher Wohneigentum (in Form der vermieteten Wohnung) in Ihrem Eigentum hatten, kommt das Baukindergeld leider ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW kommt eine Kombination aus Hauskauf und Schenkung für das Baukindergeld nicht in Frage, weil Schenkungen ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld muss das Kind zum Kaufzeitpunkt noch nicht geboren sein, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sonst kann es nicht ...
Antwort lesen »Interessant für Sie könnte das Programm "Familienwohnen" der Sächsischen Aufbaubank sein. In diesem Programm erhalten Familien mit Kindern ...
Antwort lesen »Das ist natürlich pauschal schwer zu beantworten, weil wir Ihre Situation und Pläne nicht kennen. Wir können Ihnen aber allgemein die ...
Antwort lesen »Als Heizung kommen dann sowohl eine Grundwasserwärmepumpe als auch eine Erdwärmepumpe in Betracht. Beide Varianten erlauben sowohl eine ...
Antwort lesen »In Bayern gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Zunächst einmal sollten Sie sich die anschauen, die vor dem Kauf beantragt werden ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel kann abhängig von Ihrer individuellen ...
Antwort lesen »Nein, ein Wochenendhaus ist keine Wohnimmobilie. Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist weder förderfähig, noch zählt es als ...
Antwort lesen »Bei einem Immobilienkauf im Mai 2017 kommen leider weder das Baukindergeld des Bundes noch das bayerische Baukindergeld Plus in Betracht. ...
Antwort lesen »Ja, die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl bei einer Übertragung im Wege der Erbfolge ausgeschlossen, als auch bei einer Schenkung oder ...
Antwort lesen »Bei zwei Kindern liegt die Grenze für das Baukindergeld bei 105.000 Euro. Ganz wichtig: Dabei handelt es sich nicht um das ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag auf Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug stellen, also 2019, denn Sie brauchen dafür die Meldebestätigung. Maßgeblich ...
Antwort lesen »Also zunächst einmal: Ja, Sie können den Antrag auf Baukindergeld noch stellen! Wenn Sie vor dem 18.9.2018 eingezogen sind, müssen Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie können auch dann noch Baukindergeld erhalten, denn Sie erwerben das Haus ja zur eigenen Nutzung. Den Antrag auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind die meisten Förderungen für selbstgenutztes Wohneigentum ausgelegt - kommen also in Ihrem Fall leider nicht in Frage. Die ...
Antwort lesen »Für Familien ist derzeit natürlich das Baukindergeld die Förderung Nummer 1. Da dieser Zuschuss allerdings erst nach dem Einzug beantragt ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug. Ab der Anmeldung im neuen Haus haben Sie 3 Monate Zeit dafür. Die ...
Antwort lesen »Ein Haushalt im Sinne des Baukindergeldes sind die Personen, die mit Kind/Kindern am jeweiligen Hauptwohnsitz (also in der geförderten ...
Antwort lesen »Nein, eine derartige Umkehrung der Ablauffolge ist nicht üblich. Das Problem dabei ist definitiv die hohe Feuchtebeaufschlagung der ...
Antwort lesen »Das spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Das Grundstück für Ihr Haus gehört dann ja Ihnen (wie groß das Grundstück der Oma war und ...
Antwort lesen »Ja, auch der Neubau auf einem überschriebenem Grundstück kann mit dem Baukindergeld gefördert werden. Die wichtigsten Fragen & ...
Antwort lesen »Es gibt für das Baukindergeld tatsächlich genaue Bedingungen für den Kaufpreis. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die Kosten für den ...
Antwort lesen »Tatsächlich empfehlen können wir leider keines der Programme, aber von unseren Erfahrungen berichten: Gearbeitet haben wir zum Beispiel ...
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