Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Leider nein. Nach Auskunft der KfW kommt das Baukindergeld nicht in Frage, wenn man vorher schon Miteigentümer des Hauses war.
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs zur Miete gewohnt haben und sich am Stichtag keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz befand, können ...
Antwort lesen »Gewerbeimmobilien fallen nicht darunter. Auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, ...
Antwort lesen »Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.
Antwort lesen »Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. Da Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs schon Eigentümerin einer weiteren Immobilie ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, steht das Wohnrecht dem Baukindergeld nicht im Weg. Wichtig ist, dass Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind (auch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld kann nur für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie beantragt werden, nicht aber für einen Dachausbau.
Antwort lesen »In der jetzigen Konstellation haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt auch, wenn Ihre Verlobte noch kein Eigentum besitzt, ...
Antwort lesen »Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt im öffentlichen Baurecht. Deshalb wird die Kommune diese sicher nicht einfach so vordatieren, ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das ...
Antwort lesen »Leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Für die Förderung gilt das Kaufdatum, den Zuschuss gibt es für Kaufverträge ab dem ...
Antwort lesen »Alle wichtigen Schritte, wie Sie den Antrag auf Baukindergeld richtig stellen, haben wir Ihnen in im Tipp "Baukindergeld richtig bei der ...
Antwort lesen »Da Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie waren, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Es ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt beim Haushaltseinkommen der Durchschnitt aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung. Damit ...
Antwort lesen »Ja, wenn die Voraussetzungen wie Einkommen etc stimmen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist das Datum des notariellen Vertrags.
Antwort lesen »Beim Kaufpreis macht die KfW für das Baukindergeld nur eine Vorgabe: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne ...
Antwort lesen »Die Einkommensteuerbescheide sind tatsächlich ein Pflichtteil bei der Antragstellung zum Baukindergeld, d.h. es gibt keine Alternative, das ...
Antwort lesen »Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.
Antwort lesen »Ja, sie können das Baukindergeld beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Einzugstermin ist das Datum des Kaufvertrags, ...
Antwort lesen »Die Definition des KfW ist eigentlich recht eindeutig, denn für das Baukindergeld werden nicht einzelne Personen, sondern der Haushalt ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug in das Wohneigentum beantragen (max. 3 Monate später). Dann liegt Ihnen ja auch die ...
Antwort lesen »Die Frage von Tom H. bezog sich auf die beim Baukindergeld ursprünglich zugrunde gelegte Definition von Ersterwerb als Familie. Diese gibt ...
Antwort lesen »Ja, für Sie lohnt sich der Antrag auf Baukindergeld (vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Bedingungen wie Einkommensgrenze)! Da Ihre ...
Antwort lesen »Inzwischen kann die Frage final beantwortet werden - die Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld sind verbindlich, diese wurden mit dem ...
Antwort lesen »Ja, beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie ist dann das Datum des Kaufvertrags maßgebend. Spätestens drei Monate danach muss der ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was Sie mit "direkt im Anschluss" meinen. Haben Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattgefunden, erhalten Sie das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Das Baukindergeld kann sowohl mit der Förderung der Bundesländer (in Ihrem Fall dann ISB) als auch mit den anderen ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags (also die notarielle Beurkundung des Verkaufs). Dieses Datum muss vor ...
Antwort lesen »Nein, Sie haben keinen Nachteil. Wenn Sie zwischen dem 1.01.2018 und 17.09.2018 eingezogen sind bzw. in Ihrem Fall gekauft haben, haben Sie ...
Antwort lesen »Baukindergeld erhalten Sie nur für einen Hauptwohnsitz, an dem Sie und die geförderten Kinder gemeldet sind. Ein Ferienhaus oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Antrag auf Baukindergeld muss dann spätestens drei Monate nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
Antwort lesen »Es reicht aus, wenn einer von Ihnen einen Antrag auf Baukindergeld stellt. Der Zuschuss wird ja nur einmal pro Haushalt gewährt, deshalb ...
Antwort lesen »Um den Einzugstermin beim Kauf Ihrer gemieteten Wohnung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bei der KfW heißt es dazu: Beim Erwerb von ...
Antwort lesen »Seit heute können Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen. Das funktioniert ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal. Anträge zum ...
Antwort lesen »Wir bezweifeln, dass Sie für ein solches Vorhaben einen Notar finden. Eine solche Änderung betrifft ja nicht nur Sie, sondern noch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld gibt es nur für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Instandhaltungsarbeiten oder Umbauten/Anbauten sind nicht ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der KfW ist auch das ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer den Zuschuss beantragen möchte, darf zum Stichtag ...
Antwort lesen »Relevant für das Baukindergeld ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das Einkommen während der ...
Antwort lesen »Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.
Antwort lesen »Für den Antrag auf Baukindergeld haben Sie leider keinen großen Spielraum. Spätestens 3 Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was für ein Haus Sie gekauft haben:Wenn Sie das Haus komplett mit Grundstück von einem Bauträger gekauft haben, gilt ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach funktioniert das leider nicht. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, in ...
Antwort lesen »Leider können Sie keinen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Die Förderung gilt für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018, so ...
Antwort lesen »Im Falle eines Erwerbs aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich ist das Datum, an dem der Zuschlag erteilt wurde. In Ihrem Fall kommt das ...
Antwort lesen »Leider nein. Auch nach einer Änderung im Bauantrag und einer Nachtragsnehmigung gilt für das Baukindergeld das Datum der ursprünglichen ...
Antwort lesen »Richtig, das Merkblatt der KfW und damit die Förderbedingungen weichen in diesem Punkt erheblich von den zuvor kommunizierten Eckpunkten ...
Antwort lesen »Die Förderung ist ja gerade erst gestartet, bis Ende 2023 kann das Baukindergeld beantragt werden. Die Bundesregierung hat Bedarf und ...
Antwort lesen »Nein, Sie verlieren Ihren Anspruch auf Baukindergeld dadurch nicht. Wichtig ist, dass Sie dann z.B. 2019 zum relevanten Stichtag ...
Antwort lesen »Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.