Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Leider nein. Das Baukindergeld kann für aktuelle Kaufverträge und Baugenehmigungen nicht mehr beantragt werden. Antragsberechtigt sind nur ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie jetzt die Gemeinde über Änderungen informieren, ändert das nichts daran, dass die ursprüngliche Baugenehmigung bzw. ...
Antwort lesen »Das ist wirklich extrem ärgerlich! Tatsächlich ist es so, dass der Kaufpreis das Baukindergeld nicht übersteigen darf, möglich wäre in ...
Antwort lesen »Ergeben sich während der Bauausführung Änderungen, die mit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht vereinbar sind, ist teilweise ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Wenn die anderen Förderbedingungen für das Baukindergeld erfüllt sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie für alle ...
Antwort lesen »Die KfW unterscheidet bei der Förderung im Programm 153 zwischen dem Hausbau als Bauherr und dem Ersterwerb von einem Bauträger mit ...
Antwort lesen »Das Ergänzungsdarlehen IB.SH Immo Eigentum über 100.000 Euro kommt bei einem Hausbau / Hauskauf für Sie in Frage. Voraussetzung ist, dass ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie einen Teil des Eigenheims vermieten (mietfrei oder nicht), ist das Baukindergeld möglich. Die Förderung können Sie für den ...
Antwort lesen »Weder das Wechselmodell noch die Regelung beim Kindergeld stehen dem Baukindergeld grundsätzlich im Wege. Der komplexe Sachverhalt lässt ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld benötigen Sie auf jeden Fall die Steuerbescheide für die relevanten Jahre. Anderweitige Einkommensnachweise reichen ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zwischen Verkauf der alten Immobilie ...
Antwort lesen »Vermutlich haben Sie vor 15 Jahren die Eigenheimzulage für Ihren Neubau erhalten. Das Baukindergeld ist jetzt dennoch möglich. ...
Antwort lesen »Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Die Förderung muss spätenstens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden - diese ...
Antwort lesen »Vermutlich ist für Sie vor allem die Förderung der Bundesländer interessant. Viele Bundesländer bieten sehr günstige, teilweise sogar ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Die Förderbedingungen schließen eine Antragstellung aus, wenn der ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist nur für Bauvorhaben möglich, die bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhalten haben.
Antwort lesen »In den Informationen zur Antragstellung/Förderverfahren beim BAFA heißt es dazu: "Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich kommt in solchen Fällen das Baukindergeld in Frage. Entscheidend für die Förderung ist, dass das baufällige Wohnhaus bis ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist weder für eine von den Eltern überschriebene Immobilie möglich noch für einen Ausbau.
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld auch in so einer Konstellation möglich. Allerdings wird dafür die Zeit etwas knapp, denn das ...
Antwort lesen »Leider gibt es in diesem Fall dann keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Wenn der Haushalt am Datum des Kaufvertrags schon Wohneigentum ...
Antwort lesen »Wenn Sie 2021 den Antrag auf Baukindergeld stellen, werden die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 berücksichtigt. Bitte ...
Antwort lesen »Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie es nicht selbst bewohnen), ist das Baukindergeld leider nicht mehr möglich. Die einzige ...
Antwort lesen »Nein, das geschenkte Geld (Eigenkapital) hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld. Sie können das Haus finanzieren, wie Sie möchten.
Antwort lesen »Grundsätzlich käme das Baukindergeld auch in Ihrem Fall in Frage - so könnte die Familie mit Hauptwohnsitz im Eigenheim gemeldet sein und ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist grundsätzlich für Sie möglich, wenn die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 erteilt wird.
Antwort lesen »Sie schreiben nicht explizit, wann Sie den Kaufvertrag für Ihr Haus unterschrieben haben, aber wir gehen nach Ihrer Schilderung davon aus, ...
Antwort lesen »Bei einem Komplettkauf von Haus und Grundstück vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Einen ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt das Datum der Erteilung der Baugenehmigung. Das Eingangsdatum des Bauantrags spielt keine Rolle für die ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist in Ihrem Fall der notarielle Kaufvertrag. Einhaltung der Förderbedingungen (Haushaltseinkommen etc) ...
Antwort lesen »Leider ist die bayerische Eigenheimzulage Ende 2020 ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Vielleicht ist das Baukindergeld für ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Wichtig für das Baukindergeld ist nur, dass Sie und das Kind/die Kinder weiterhin im geförderten Haus mit ...
Antwort lesen »Wenn es sich beim Ex-Mann Ihrer Mutter um Ihren Vater handelt, ist das Baukindergeld nicht möglich. Ist der Ex-Mann kein Verwandter in ...
Antwort lesen »Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist das Datum des notariellen Kaufvertrags. Ist dieser auf 2017 datiert, ist das ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld gibt es nur für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018.
Antwort lesen »Ja, tatsächlich ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Zum einen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn ein Haushaltsmitglied ...
Antwort lesen »Wenn wir Sie richtig verstehen, haben Sie keine Kinder, aber Brüder, für die Ihre Mutter kindergeldberechtigt ist? In diesem Fall ist es ...
Antwort lesen »Bei einem Hauskauf vom Bauträger als Komplettpaket aus Haus und Grundstück ist das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend für das ...
Antwort lesen »Nein, das geht leider nicht. Der Hauskauf von Verwandten in gerader Linie ist beim Baukindergeld ausgeschlossen. Da Sie mit der Oma in ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld sind nur Wohnimmobilien relevant, von denen Sie Eigentümer sind. Gemietete Immobilien spielen keine Rolle.
Antwort lesen »Leider gibt es kein Schlupfloch oder eine andere Möglichkeit beim Baukindergeld. Die letzten zwei/drei Jahre vor Antragstellung sind ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass Sie zum Stichtag (Kaufvertrag, Baugenehmigung oder Bauanzeige) keine weitere Immobile ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es wichtig, dass Ihr unterschriebener notarieller Kaufvertrag ODER Ihre Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Immobilie nicht von Verwandten in direkter Linie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Außerdem muss das ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld / die Einkommensgrenze werden nur Personen berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben. Wenn Ihr Partner in einem ...
Antwort lesen »Wenn das in Ihrem Fall bedeutet, dass Sie das Haus nicht samt Grundstück erworben haben, sondern nur der Grundstückskauf notariell ...
Antwort lesen »Wenn Sie nur den Anteil Ihres Onkels kaufen, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der weiteren Förderbedingungen vorausgesetzt). ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt entscheidend davon ab, wann genau Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Wurde zuerst ...
Antwort lesen »Leider ist in Ihrem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Ein Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (in diesem Fall von Ihrem ...
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