Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Das Merkblatt der KfW sieht beim Baukindergeld keine Staffelung nach dem Alter der Kinder oder der Bezugsdauer von Kindergeld vor. Das ...
Antwort lesen »Ja, die Auskunft der KfW ist sehr klar. Wer das Baukindergeld beantragen möchte, darf zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine ...
Antwort lesen »Das Datum Ihrer Bauvoranfrage ist für das Baukindergeld nicht relevant. Es zählt das Datum der Baugenehmigung.
Antwort lesen »Nein, leider kann das Baukindergeld für Anbauten und Umbauten nicht beantragt werden. Auch eine Klage hätte vermutlich wenig Aussichten auf ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt nicht das Datum des Grundbucheintrags! Wenn Sie neu bauen, gilt für die Förderung das Datum der Baugenehmigung, ...
Antwort lesen »Ja, beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Sie haben bis Ende 2018 ...
Antwort lesen »Wir würden die Vorgaben der KfW so auslegen, dass Sie das Baukindergeld nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine ...
Antwort lesen »Leider nein. Beim Baukindergeld sind weder übertragene Immobilien noch Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Antwort lesen »Ja, auch ein geerbtes Haus ist Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie zum Stichtag ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine weitere Immobilie besitzen, können Sie Baukindergeld beantragen.
Antwort lesen »Nach dem Einzug hat man drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden bei der Förderung dann alle ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen, wenn die Meldebestätigung vorliegt. So geht's Schritt für Schritt ...
Antwort lesen »Da Sie schon eine Immobilie besitzen, erhalten Sie das Baukindergeld nur, wenn die bisherige Immobilie sich zum Stichtag Baugenehmigung / ...
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld leider nicht für eine Finanzierung einplanen, denn der Antrag auf die Förderung kann erst nach dem Einzug ...
Antwort lesen »Der Besitz von weiterem Wohneigentum ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung würden Sie nur erhalten, wenn ...
Antwort lesen »Eine vermietete Einliegerwohnung sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Wichtig ist vor allem, dass Sie und die Kinder im Haus mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Wohnung verkaufen, bevor die Baugenehmigung für den Neubau erteilt wird, kann es noch klappen mit dem Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Relevant ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und den Antrag auf Baukindergeld können Sie ohnehin erst nach Ihrem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so ...
Antwort lesen »Leider ist auch eine geerbte Immobilie ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer zum Stichtag Kaufvertrag / Baugenehmigung schon ...
Antwort lesen »Selbst wenn Ihre Kinder die Wohnung im Dachgeschoss erwerben würden, bekommen Sie leider kein Baukindergeld. Für die Förderung darf der ...
Antwort lesen »Für Umbauten, Anbauten oder Sanierungen kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Die Förderung gibt es nur für den Bau oder Kauf von ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld gilt ein Haushalt mit Kindern als Familie. Und auch der Erstwerb ist wörtlich zu nehmen: Gibt es im Haushalt schon ...
Antwort lesen »In diesem Fall sieht es leider nicht gut aus mit dem Baukindergeld. In den Förderbedingungen der KfW wird eine Förderung ausgeschlossen, ...
Antwort lesen »Dazu macht die KfW im Merkblatt zu den Förderbedingungen klare Angaben: "Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder ...
Antwort lesen »Ja, wichtig beim Baukindergeld ist, dass man zum Stichtag Baugenehmigung bzw Kaufvertrag keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Ob allerdings ...
Antwort lesen »Nach allem, was bisher heute veröffentlicht wurde, gibt es drei "Förderfälle" für das Baukindergeld:Neubau, d.h. Häuser, die erst noch ...
Antwort lesen »Leider sind die Förderbedingungen der KfW in diesem Punkt sehr klar: Wenn der Haushalt zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der ...
Antwort lesen »Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt werden, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zu ...
Antwort lesen »Für die Förderung wird die Situation am Stichtag Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt darf man für das ...
Antwort lesen »Ja, tatsächlich ist jeglicher Immobilienbesitz (Wohnimmobilie) ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ...
Antwort lesen »Nein, diese ursprüngliche Definition von Erstwerb als Familie gibt es jetzt leider nicht mehr. Das Merkblatt der KfW sagt ganz ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, wie das Eigentum im Haushalt aufgeteilt ist. Wichtig ist, dass Ihrem Haushalt (also Ihnen und ...
Antwort lesen »Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern der Haushalt (Antragsteller ...
Antwort lesen »Nein, leider bekommen Sie das Baukindergeld nicht. Die Förderbedingungen der KfW schließen eine Förderung aus, wenn im Haushalt schon ...
Antwort lesen »Richtig, die Definition über den Familienbegriff gibt es nicht mehr beim Ersterwerb. Die Regelung beim Baukindergeld ist jetzt strenger ...
Antwort lesen »Über die Prüfverfahren der KfW beim Baukindergeld haben wir keine Kenntnis. In Deutschland gibt es ein elektronisches Grundbuch, in das zum ...
Antwort lesen »Ihre Angaben zum Kenntnisgabeverfahren lassen vermuten, dass Sie eventuell schon 2017 mit der Bauausführung beginnen durften (dabei ist ...
Antwort lesen »Wir vermuten, Ihre Frage zielt auf das Baukindergeld? Das wäre gleichzeitig auch die einzige Förderung, die jetzt nach dem Einzug noch in ...
Antwort lesen »Leider gibt es so eine Stelle unseres Wissens nach nicht. In unserer Rubrik Förderung können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. ...
Antwort lesen »Maßgebend für das Baukindergeld ist nach wie vor das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung. Das Einzugsdatum ist lediglich wichtig ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Den Antrag selbst stellen Sie spätestens 3 ...
Antwort lesen »Bei der bayerischen Eigenheimzulage rechnen alle Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, zu einem ...
Antwort lesen »Der Vorteil der schwarzen Wanne ist, dass viele Bauunternehmen in der Erstellung viel Erfahrung haben. Außerdem ist dieses Art der ...
Antwort lesen »Die bayerische Eigenheimzulage kann jetzt schon beantragt werden, der Antrag wird über die BayernLabo gestellt, bisher muss der Antrag in ...
Antwort lesen »Die genauen Förderrichtlinien stehen zwar noch nicht fest, es ist aber davon auszugehen, dass es die Förderung für einen Zweitwohnsitz ...
Antwort lesen »Die Informationen stammen aus einer Ankündigung / Regierungserklärung im Mai 2018. Soweit wir wissen, ist bisher nur ein Part daraus ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, können Sie das Baukindergeld erhalten, vorausgesetzt natürlich, Sie fallen unter die Förderbedingungen ...
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