Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Für die Förderung mit dem Baukindergeld ist entscheidend, wie hoch das durchschnittliches Haushaltseinkommen in Deutschland war. Um dies zu ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider nicht beantworten. Die KfW überwacht den Antragseingang statistisch und geht davon aus, dass die veranschlagten ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in beiden Fällen möglich, wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Einzug stellen. ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Baugenehmigung im Dezember 2018 erhalten haben...und ja, das Baukindergeld kommt dann in Frage. Für den ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sollte das Baukindergeld in Frage kommen. Allerdings ist die entsprechende Frage&Antwort in den FAQ der KfW ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht erforderlich. Für das Baukindergeld werden die Personen betrachtet, die aktuell im neu erworbenen Wohneigentum leben. ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld ist nicht an eine bestimmte Finanzierungsform gebunden.
Antwort lesen »Nach Ihrem Einzug (es gilt das Datum der Meldebescheinigung) haben Sie sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Es ...
Antwort lesen »Richtig, Sie sind nicht in gerader Linie mit den Schwiegereltern verwandt. Das Baukindergeld kommt dennoch leider nicht in Frage, denn ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Grundbuchauszug noch nicht vorliegen haben, bietet das Merkblatt der KfW zum Baukindergeld diese Alternative: "Liegt die ...
Antwort lesen »Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr die Steuerbescheide einreichen. Sie erhalten jetzt 9 Jahre lang zum jeweils gleichen Zeitpunkt eine ...
Antwort lesen »Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen. Dieses entspricht nicht dem Bruttoarbeitslohn, denn es ...
Antwort lesen »Da Ihre Frau durch die Schenkung schon vorher zu 50 % Eigentümerin des Hauses wäre, kommt das Baukindergeld in dieser von Ihnen ...
Antwort lesen »In den Förderrichtlinien (Merkblatt) zum Baukindergeld wird recht genau zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung unterschieden: ...
Antwort lesen »Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus ist Baukindergeld möglich. Beim Erwerb eines Mehrfamilienhaus kann der Eigentümer das Baukindergeld für ...
Antwort lesen »Leider nein. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes beträgt aktuell 6 Monate (davor nur 3 Monate) nach dem Einzug. Da diese Frist ...
Antwort lesen »Wir können Ihnen da leider keine Hoffnungen machen. Für alle Anträge auf Baukindergeld, die jetzt bei der KfW gestellt werden, gelten die ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann jetzt nicht mehr in Frage. Die Neuregelung bei der Förderung - kein Baukindergeld mehr für den ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt worden ist, kommt das Baukindergeld auf jeden Fall in Frage. Beantragen können ...
Antwort lesen »In der Regel sollte das nicht passieren, es sei denn, Sie ziehen dann auch in die neue Immobilie ein. Dann endet das Baukindergeld mit dem ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist der Steuerbescheid Ihres Partners nötig. Beim Baukindergeld wird nicht nur der Eigentümer, sondern der gesamte ...
Antwort lesen »Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie die ...
Antwort lesen »Nein, für erwachsene Kinder kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Kinder noch nicht 18 ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall sogar aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen fördert die KfW keine kombinierten ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. In den FAQ der KfW heißt es dazu: "Sie können ein Grundstück erben oder geschenkt ...
Antwort lesen »Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld schon nach Ihrem Einzug stellen (wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind). ...
Antwort lesen »Eine GbR ist eine Rechtsform für Unternehmen und gilt als Personengesellschaft, einen Antrag auf Baukindergeld können hingegen nur ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach den neuen Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld ist der Immobilienkauf von Eltern nicht mehr förderfähig, so dass ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist eine Antragstellung beim Baukindergeld nur möglich, solange die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind. In Einzelfällen kann ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld endet dann mit Ihrem Auszug. Sie sind verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie die Wohnung ...
Antwort lesen »Egal in welcher Vertragskonstellation - für einen Hauskauf von den Schwiegereltern ist das Baukindergeld seit dem 17.5.2019 nicht mehr ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Möglichkeit mehr für das Baukindergeld. Die neuen Förderbedingungen der KfW schließen den Kauf von Verwandten ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Häuser nicht als Wohnsitz nutzen können, ist das anteilige Eigentum an diesen Wohnimmobilien ein Ausschlusskriterium für ...
Antwort lesen »Ab dem 17.5.2019 gilt eine Frist von 6 Monaten, innerhalb derer Familien das Baukindergeld beantragen können (die Frist läuft ab dem Datum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage, auch wenn Ihre Immobilie unbewohnt ist. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
Antwort lesen »Dazu gibt es bisher keine Informationen oder Hinweise. Den akuellen Stand zum Baukindergeld im Mai 2019 finden Sie hier. Ein Ausweitung der ...
Antwort lesen »Letzteres ist richtig: Das Baukindergeld wird ab der positiven Prüfung und Auszahlungsbestätigung für 10 Jahre gezahlt. Wenn Sie also 2019 ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Nach den neuen Förderrichtlinien für das Baukindergeld kann der Antrag auf Baukindergeld künftig bis maximal 6 Monate ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer vorher gemieteten Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum, ab dann läuft die Antragsfrist. Ihre ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnung machen. Zum einen gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, zum anderen sind die ...
Antwort lesen »Nein, es müssen nicht beide Partner/Ehepartner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt beim Baukindergeld immer, dass die Kosten für den Immobilienerwerb höher sein müssen, als die Förderung. Bisher war der ...
Antwort lesen »Nein, die neuen Förderbedingungen der KfW für das Baukindergeld gelten für alle Anträge, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW eingehen.
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Es müssen nicht beide Partner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Für einen Hauskauf 2018 hätte Ihre Tochter spätestens drei Monate nach dem ...
Antwort lesen »Damit die KfW die Einhaltung der Förderbedingungen prüfen kann, müssen die Angaben übereinstimmen. Deshalb gibt die KfW für die ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld kommt nur in Frage, wenn der Haushalt kein Wohneigentum besitzt. Auch anteiliges Eigentum am Elternhaus gilt ...
Antwort lesen »Ja, unter diesen Rahmenbedingungen kommt das Baukindergeld in Frage. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld dann nicht möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es, dass das Wohneigentum "gemäß Grundbucheintrag zu mindestens ...
Antwort lesen »Wir haben nochmal bei der KfW nachgefragt. Es ist tatsächlich kompliziert und kommt auf Kleinigkeiten an. Inzwischen ist es in den FAQ der ...
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