Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wir haben nochmal bei der KfW nachgefragt. Es ist tatsächlich kompliziert und kommt auf Kleinigkeiten an. Inzwischen ist es in den FAQ der ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch ohne Darlehen möglich. Die Art der Finanzierung spielt keine Rolle für den Zuschuss.
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance für das Baukindergeld. Die Fristen und Termine (u. a. zum Zeitpunkt der Geburt berücksichtigter Kinder) ...
Antwort lesen »Das Erbbaurecht selbst sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Solange das Haus, in das Sie einziehen, Ihre einzige Wohnimmobilie ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass das Kind im Haus des Antragstellers lebt und dieser für das Kind auch kindergeldberechtigt ...
Antwort lesen »Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie eine vorher gemietete Immobilie gekauft haben. In einem solchen Fall muss der Antrag auf ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen ...
Antwort lesen »Ja, wichtig für das Baukindergeld ist das Datum Ihrer Baugenehmigung. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung in Frage. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Mann keine Immobilie besitzt, kommt das Baukindergeld in Frage. Das Nießbrauchrecht steht der Förderung in dieser Konstellation ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen wird es in dieser Konstellation schwierig mit dem Baukindergeld. Denn grundsätzlich ist es so, dass das Grundstück und ...
Antwort lesen »Nach Aussage der KfW ist der Rechtsweg eigentlich ausgeschlossen, weil es keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld gibt. Die ...
Antwort lesen »Die von Ihnen zitierte Klausel trifft auf Ihren Fall nicht zu, denn Sie kaufen ja nicht Ihre Mietwohnung, sondern eine andere ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance auf das Baukindergeld. Da Sie den Antrag auf die Förderung schon vor dem Einzug gestellt haben, wird die ...
Antwort lesen »Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt - es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die ...
Antwort lesen »Solange die Frist für das Baukindergeld (3 Monate ab Datum Meldebestätigung) bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, können Sie nach Auskunft ...
Antwort lesen »Nach dem Gesetz liegt ein Verbraucherbauvertrag immer dann vor, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist es so: Wenn Sie noch innerhalb der regulären Antragsfrist nach Einzug sind (3 Monate nach Einzugsdatum ...
Antwort lesen »Da Sie vor dem Start des Baukindergeldes eingezogen sind, gilt folgende Regelung aus dem Merkblatt der KfW: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt in diesem Fall nach Auskunft der KfW nur unter bestimmten Bedingungen in Frage. Wenn Ihnen nur die Wohnung gehört, ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann tatsächlich erst nach dem Einzug beantragt werden, erst dann sind die Voraussetzungen für die Förderung gegeben. Wir ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn es mehrere Wohneinheiten in diesem Haus gibt (zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus oder bei einem Haus mit ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben wurde oder bei einem Neubau die ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch. Im Januar hat die Bundesregierung folgende Antwort auf die Frage nach ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit, also das Haus ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld beantragen und erhalten Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Die Einliegerwohnung darf ...
Antwort lesen »Nein, das klappt leider nicht. Das Baukindergeld kann nicht in eine andere Immobilie "mitgenommen" werden. Nach Ihrem Auszug aus der ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es in den FAQ zum Baukindergeld: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft ...
Antwort lesen »Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag - das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre ...
Antwort lesen »Ja, es ist tatsächlich so, dass auch eine kleine Eigentumswohnung ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld ist. Die Förderung kommt ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind beide von Ihnen geschilderten Punkte leider Ausschlusskriterien für das Baukindergeld.Zu 1. Entscheidend für das ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Es sei denn, Ihr ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist es für das Baukindergeld auch bei einem Minijob erforderlich, beim Finanzamt einen ...
Antwort lesen »Über solche Änderungen - zum Beispiel Auszug, Vermietung oder Verkauf der Immobilie - müssen Antragsteller die KfW sofort benachrichtigen. ...
Antwort lesen »Da sehen wir leider keine Chance. Das Baukindergeld ist ja eine Wohneigentums-Förderung für Familien. Da Sie zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Nein, für das Baukindergeld zählt als maßgeblicher Stichtag beim Hauskauf das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld für den Kauf einer bestehenden Immobilie gibt es nur für Kaufverträge ab dem 1.1.2018. Für einen ...
Antwort lesen »Wenn es nur um ein barrierefreies Bad geht und nicht um den Standard Altersgerechtes Haus brauchen Sie keinen Sachverständigen. Sie können ...
Antwort lesen »Sie erhalten das Baukindergeld auch für ein Haus mit Einliegerwohnung. Die Förderung beantragen Sie dann nach Ihrem Einzug für die von ...
Antwort lesen »Höchstwahrscheinlich gibt es damit keine Chance auf das Baukindergeld. Soweit wir wissen, ist die Antragsfrist verbindlich. Ist die Frist ...
Antwort lesen »Wie das Eigentum am Grundstück und am Haus unter den Ehepartnern aufgeteilt ist, spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende ...
Antwort lesen »Das sehen wir leider keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Da Sie zum Stichtag Baugenehmigung noch weiteres Wohneigentum im Besitz ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie in der geförderten Immobilie ihren ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es zu den Fristen: "Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am 30.06.2019. Danach verfällt Ihr ...
Antwort lesen »Das geerbte Haus/Grundstück ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, auch wenn Sie nur anteiliger Eigentümer sind. Das ...
Antwort lesen »Pauschal ist das natürlich schwer zu beurteilen, weil wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen. Ein möglicher Nachteil könnte zum ...
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