Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Das ist leider nicht möglich. Wird die geförderte Immobilie verkauft oder ziehen Sie als Familie aus und das Haus wird vermietet, endet ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie schon vorher Wohneigentum (in Form der vermieteten Wohnung) in Ihrem Eigentum hatten, kommt das Baukindergeld leider ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW kommt eine Kombination aus Hauskauf und Schenkung für das Baukindergeld nicht in Frage, weil Schenkungen ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld muss das Kind zum Kaufzeitpunkt noch nicht geboren sein, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sonst kann es nicht ...
Antwort lesen »Interessant für Sie könnte das Programm "Familienwohnen" der Sächsischen Aufbaubank sein. In diesem Programm erhalten Familien mit Kindern ...
Antwort lesen »Das ist natürlich pauschal schwer zu beantworten, weil wir Ihre Situation und Pläne nicht kennen. Wir können Ihnen aber allgemein die ...
Antwort lesen »Als Heizung kommen dann sowohl eine Grundwasserwärmepumpe als auch eine Erdwärmepumpe in Betracht. Beide Varianten erlauben sowohl eine ...
Antwort lesen »In Bayern gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Zunächst einmal sollten Sie sich die anschauen, die vor dem Kauf beantragt werden ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel kann abhängig von Ihrer individuellen ...
Antwort lesen »Nein, ein Wochenendhaus ist keine Wohnimmobilie. Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist weder förderfähig, noch zählt es als ...
Antwort lesen »Bei einem Immobilienkauf im Mai 2017 kommen leider weder das Baukindergeld des Bundes noch das bayerische Baukindergeld Plus in Betracht. ...
Antwort lesen »Ja, die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl bei einer Übertragung im Wege der Erbfolge ausgeschlossen, als auch bei einer Schenkung oder ...
Antwort lesen »Bei zwei Kindern liegt die Grenze für das Baukindergeld bei 105.000 Euro. Ganz wichtig: Dabei handelt es sich nicht um das ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag auf Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug stellen, also 2019, denn Sie brauchen dafür die Meldebestätigung. Maßgeblich ...
Antwort lesen »Also zunächst einmal: Ja, Sie können den Antrag auf Baukindergeld noch stellen! Wenn Sie vor dem 18.9.2018 eingezogen sind, müssen Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie können auch dann noch Baukindergeld erhalten, denn Sie erwerben das Haus ja zur eigenen Nutzung. Den Antrag auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind die meisten Förderungen für selbstgenutztes Wohneigentum ausgelegt - kommen also in Ihrem Fall leider nicht in Frage. Die ...
Antwort lesen »Für Familien ist derzeit natürlich das Baukindergeld die Förderung Nummer 1. Da dieser Zuschuss allerdings erst nach dem Einzug beantragt ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug. Ab der Anmeldung im neuen Haus haben Sie 3 Monate Zeit dafür. Die ...
Antwort lesen »Ein Haushalt im Sinne des Baukindergeldes sind die Personen, die mit Kind/Kindern am jeweiligen Hauptwohnsitz (also in der geförderten ...
Antwort lesen »Nein, eine derartige Umkehrung der Ablauffolge ist nicht üblich. Das Problem dabei ist definitiv die hohe Feuchtebeaufschlagung der ...
Antwort lesen »Das spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Das Grundstück für Ihr Haus gehört dann ja Ihnen (wie groß das Grundstück der Oma war und ...
Antwort lesen »Ja, auch der Neubau auf einem überschriebenem Grundstück kann mit dem Baukindergeld gefördert werden. Die wichtigsten Fragen & ...
Antwort lesen »Es gibt für das Baukindergeld tatsächlich genaue Bedingungen für den Kaufpreis. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die Kosten für den ...
Antwort lesen »Tatsächlich empfehlen können wir leider keines der Programme, aber von unseren Erfahrungen berichten: Gearbeitet haben wir zum Beispiel ...
Antwort lesen »Leider wird es wohl in Ihrem Fall mit dem Baukindergeld nicht klappen. Da Sie Ihre Wohnung im Juni 2018 gekauft haben und vermutlich ja ...
Antwort lesen »Leider klappt es in Ihrem Fall nicht mit dem Baukindergeld. Überschriebene Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen, Umbauten ...
Antwort lesen »Nein, für bestehende Finanzierungen kommt das Baukindergeld nicht in Betracht. Die Förderung gibt es nur für Baugenehmigungen und ...
Antwort lesen »Dazu sollten Sie unbedingt einen Blick in die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt werfen! Dort können Sie nachlesen, für welche ...
Antwort lesen »Ja, auch das geht. Das Baukindergeld kommt auch für ein Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus in Frage. Wichtig ist, dass Sie eine ...
Antwort lesen »Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt wird, aber ...
Antwort lesen »Nein, Ihren Anspruch verwirken Sie dadurch nicht. Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Ja! Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Da Sie den Antrag erst ...
Antwort lesen »Nach Ihrem Einzug haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »Sie schreiben, dass Sie für mehr Wohnfläche ausbauen, das heißt sicher, dass im Dachgeschoss ständig bewohnte Räume entstehen. Dann haben ...
Antwort lesen »Leider nicht. Beim Kauf einer Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags, nicht des Einzugs. Da Ihr Kaufvertrag schon 2017 geschlossen wurde, ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie auf einem eigenen Grundstück und mit einer Hausbaufirma in Eigenregie bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist ...
Antwort lesen »Auch bei einer Tektur bleibt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung für das Baukindergeld entscheidend. Was die Steuerbescheide ...
Antwort lesen »Ja, die KfW weist in ihren Informationen zum Baukindergeld explizit darauf hin, dass der Zuschuss für einen Hausbau auf geerbtem oder ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW ist es möglich, das Baukindergeld dann zu beantragen, wenn nach dem Kauf mindestens 50 % des Hauses in Ihrem ...
Antwort lesen »Ihr minderjähriges Kind darf zwar eine Immobilie besitzen, aber auch diese ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Im Merkblatt ...
Antwort lesen »Nein. Sie beantragen das Baukindergeld nur einmal, nach der Bewilligung wird es automatisch jährlich ausgezahlt. Spätere ...
Antwort lesen »Die Antwort gab Ingenieur und Energieberater Frank Nowotka: Aus der Anfrage geht leider nicht genau hervor, an bzw. auf welcher Schicht ...
Antwort lesen »Auch bei einem Einzug 2019 erhalten Sie das volle Baukindergeld. Sie stellen nach Ihrem Einzug den Antrag, der Zuschuss wird dann nach ...
Antwort lesen »Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. ...
Antwort lesen »Wenn Sie jetzt Ihre Mietwohnung kaufen und später neu bauen, bekommen Sie tatsächlich nur einen Teil des Baukindergeldes. Sie erhalten den ...
Antwort lesen »Das wird leider nicht funktionieren. Für das Baukindergeld werden Sie nicht einzeln betrachtet, sondern der Haushalt, in dem die Kinder ...
Antwort lesen »Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach Auskunft der KfW kommt das Baukindergeld nicht in Frage, wenn man vorher schon Miteigentümer des Hauses war.
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