Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld wird für die Kinder gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. ...
Antwort lesen »Zwischen dem Verkauf und dem neuen Kauf muss für das Baukindergeld mindestens ein Tag liegen. Maßgebend ist jeweils das Datum des ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Es ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, allerdings nur, wenn Sie nicht mehr verheiratet sind. Denn beim Baukindergeld ist "der Erwerb oder die ...
Antwort lesen »Den Zuschuss beim BAFA für Ihre Wärmepumpe beantragen Sie in 3 Schritten: Antrag elektronisch beim BAFA stellen. Das muss vor ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann nicht mehr in Frage. Der Zuschuss muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Eine ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde, dann passt das als Voraussetzung für das Baukindergeld, das Datum des Grundstückskaufs spielt ...
Antwort lesen »Beide Varianten sind nicht möglich. Weder kann das Baukindergeld auf eine andere Immobilie übertragen werden, noch ist eine erneute ...
Antwort lesen »Ja, vermutlich wird Ihr Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn alle Haushaltsmitglieder in der ...
Antwort lesen »Als Stichtag gilt jeweils das Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertrags. Die Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, es muss ...
Antwort lesen »Auf jeden Fall sollten Sie alle Daten und Fakten rund um den Immobilienkauf zur Antragstellung parat haben und - ganz wichtig - die ...
Antwort lesen »Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: ...
Antwort lesen »Ja, leider kommt das Baukindergeld auch dann nicht in Frage, wenn der Kaufvertrag wie zwischen Fremden gestaltet wird. Der Immobilienkauf ...
Antwort lesen »Ja, auch für einen Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Nach Auskunft der KfW ist das Prozedere dieses:Ein Mietkauf ist förderfähig, ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien, ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in diesem Fall keine Chance für das Baukindergeld. Auch wenn Ihr Wohnungskauf deutlich vor Änderung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Einsicht ins Grundbuch kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum uneingeschränkten Abrufverfahren sind ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist auch möglich, wenn Sie die Wohnungen im Paket kaufen. Gefördert wird dann die Wohneinheit, die von der Familie ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Für den Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (Eltern) kann das Baukindergeld nicht beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie erhalten das Baukindergeld dann für den von Ihnen bewohnten Hausteil.
Antwort lesen »Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist beim Baukindergeld leider nicht möglich: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt ...
Antwort lesen »Für den Anspruch auf Baukindergeld ist die Situation zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs entscheidend. Wenn Sie schon Baukindergeld erhalten, ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider kein Baukindergeld. Denn die KfW schließt die Übertragung von Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie ...
Antwort lesen »Baukindergeld können Sie erst beantragen, wenn Sie in die Immobilie eingezogen und am neuen Wohnort angemeldet sind. Nach dem Einzug haben ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die KfW fordert, dass der Kaufvertrag frühestens zum 01.01.2018 unterzeichnet wurde. Gleiches gilt ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. ...
Antwort lesen »Leider bekommen Sie in diesem Fall vermutlich kein Baukindergeld. Denn die KfW fordert, dass sich schon zum Stichtag ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld sein. Wichtig ist, dass Sie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags kein ...
Antwort lesen »Ja. Grundsätzlich gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Überlegen Sie, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, können Sie zum Beispiel ...
Antwort lesen »Nach den Angaben der KfW muss der Bauantrag ab dem 01.01.2018 erteilt worden sein. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie das ...
Antwort lesen »Die KfW schließt die Förderung für den Erwerb von Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie zum Stichtag (also an dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschrieben, die Bauanzeige gestellt oder die ...
Antwort lesen »Relevant für das Baukindergeld ist das Datum, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten oder die Bauanzeige gestellt haben. War dieser ...
Antwort lesen »Leider bekommen Sie das Baukindergeld vermutlich nicht. Denn in Ihrem Fall sind zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. Zum einen dürfen Sie am ...
Antwort lesen »Eine Voraussetzung der KfW ist, dass Ihr neues Zuhaus zum Stichtag (der Tag an dem Sie den neuen Kaufvertrag unterzeichnen oder die ...
Antwort lesen »Die bereits gezahlte Miete nimmt in Ihrem Fall sicher einen großen Teil der Summe ein. Sie lässt sich allerdings nicht als Kaufpreis ...
Antwort lesen »Als Faustformel gilt: Liegt der Kaufpreis unter 80 Prozent des eigentlichen Wertes, handelt es sich um eine Schenkung. Sicherheit bringt in ...
Antwort lesen »Leider funktioniert das in Ihrem Fall nicht. Denn eine Voraussetzung der KfW ist, dass der Kaufvertrag ab dem 01.01.2018 unterzeichnet ...
Antwort lesen »Um das Baukindergeld noch zu erhalten, muss die Baugenehmigung bis spätestens 31.12.2020 erteilt sein. Der Antrag auf Baukindergeld kann ...
Antwort lesen »Auch vor dem 17.5.2019 hätten Sie für Ihre Konstellation kein Baukindergeld erhalten. Die KfW hatte von Anfang an kombinierte Schenkungen ...
Antwort lesen »Leider gibt es keine Möglichkeit, das Baukindergeld noch nach der Antragsfrist zu erhalten. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sind Sie ...
Antwort lesen »Ja, das ist nach Auskunft der KfW möglich. Das neue Haus mit Baugenehmigung im Förderzeitraum wird mit dem Baukindergeld gefördert.
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder ein Haushaltsmitglied (in diesem Fall ...
Antwort lesen »Baubiologen und Photovoltaik-Experten gehen davon aus, dass magnetische Wechselfelder für den menschlichen Organismus wesentlich ...
Antwort lesen »Nein, es gelten die Regelungen für das Baukindergeld zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Die neuen Richtlinien gelten für die Anträge, die ...
Antwort lesen »Die Antwort gab VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag: Die Nachrüstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag. § 650n ...
Antwort lesen »Leider ist die Ablehnung Ihres Antrags auf Baukindergeld korrekt, denn Sie haben eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt: Zum Zeitpunkt ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist nicht, wo Sie vor dem Umzug Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz hatten. Wichtig ist, dass Sie und Ihr ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld zählt der notarielle Kaufvertrag. Dieser muss beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten zwischen dem 01.01.2018 und ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld im Fall Ihrer Tochter nicht in Frage. Da Sie in gerader Linie verwandt sind, kann die Förderung nicht ...
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