Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Für alle Kinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie das volle Baukindergeld. Wenn ...
Antwort lesen »Wichtig für das Baukindergeld ist, dass Sie die Eigentumswohnung verkaufen (es zählt das Datum des Notartermins), bevor Sie die ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag 2020 unterschrieben wird und Sie die ...
Antwort lesen »Eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus zählen ebenso wie ein Gartengrundstück nicht als Wohnimmobilie und sind damit auch kein ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt auch unabhängig von Trauschein und leiblicher Vaterschaft in Frage, wichtig ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Zwischen Verkauf einer vorhandenen Wohnimmobilie und Kauf einer neuen Wohnimmobilie muss mindestens ein ...
Antwort lesen »Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Für die Förderung werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, ...
Antwort lesen »Die Stichtage gelten genauso wie bei einem Bau oder Kauf als Privatperson. Wenn Sie neu bauen, ist die Baugenehmigung maßgebend, wenn Sie ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW sind folgende Punkte beim Baukindergeld in einer Baugruppe wichtig: Eine Antragstellung als Bauherrengemeinschaft / ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist die Änderung beim Baukindergeld nicht so gravierend, wie die beiden Merkblätter es vermuten lassen. Die neu aufgenommenen ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Leider nein. Auch wenn Sie das Elternhaus nicht selbst nutzen können, ist der anteilige Besitz der Wohnimmobilie ein Ausschlusskriterium ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch in diesem Fall möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag noch 2020 geschlossen wird. Den Zuschuss ...
Antwort lesen »Ja, auch für eine sogenannte Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum ist eine Förderung möglich - in Fragen kommen sowohl ein Förderkredit ...
Antwort lesen »Aus terminlicher Sicht müssen Sie sich keine Sorgen um das Baukindergeld machen: Nach Ihrem Einzug (Datum Meldebescheinigung) haben Sie 6 ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihnen der Grundbucheintrag noch fehlt, müssen Sie unbedingt innerhalb der Frist tätig werden! Im KfW-Merkblatt für das ...
Antwort lesen »Bei einem Kauf vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Bei einem Kauf im Dezember 2017 kommt die ...
Antwort lesen »Leider nein. Die bayerische Eigenheimzulage gibt es erst für alle Baugenehmigungen und Kaufverträge ab dem 1.7.2018. Wenn Sie Ihren ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Die KfW betrachtet für das Baukindergeld nicht Einzelpersonen wie Sie oder Ihre Kinder, sondern den ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Die Förderung kann maximal 6 Monate nach Einzug beantragt werden, danach gibt es ...
Antwort lesen »Leider kommt in diesem Fall das Baukindergeld nicht in Frage. Die vorhandene Immobilie - auch wenn diese vermietet ist - ist ein ...
Antwort lesen »Leider gibt es keine Möglichkeit mehr auf das Baukindergeld in einem solchen Fall. Die neuen Förderbedingungen gelten für alle Anträge, die ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld kommt bei einem Kauf von Verwandten in gerader Linie nicht in Frage. Da Ihr Vater Miteigentümer der ...
Antwort lesen »Wenn Sie das Baukindergeld 2019 beantragen, sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2016 und 2017 einzureichen.
Antwort lesen »Für das Baukindergeld darf der Verkäufer des neuen Zuhauses nicht mit dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushaltes in direkter ...
Antwort lesen »Natürlich dürfen Sie auch Ihre Pläne ändern! Solange Sie noch kein Wohneigentum besitzen, ist das Baukindergeld sowohl für einen Neubau als ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es: "Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn Sie noch (Mit)Eigentümer der alten Immobilie sind, kommt das ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Sie schon Wohneigentum besitzen. Dabei spielt es auch keine ...
Antwort lesen »Ein Erwerb der Immobilie vom Stiefvater ist nicht förderschädlich, das heißt das Baukindergeld kommt in diesem Fall in Frage. Der ...
Antwort lesen »Ja, mit diesen Daten kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie nach Ihrem Einzug stellen, wenn Sie im neuen ...
Antwort lesen »Aus Ihrer Frage schließen wir, dass Sie kein Wohneigentum mehr besitzen. Dann kommt das Baukindergeld bei einem Wohnungskauf in Frage. ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, müssen unbedingt alle ...
Antwort lesen »Förderschädlich ist beim Baukindergeld nur vorhandenes Wohneigentum zur Dauernutzung. Das ist bei einem Wochenendhaus ja nicht gegeben, ...
Antwort lesen »Das Sie von den Eltern ja kein Wohneigentum, sondern ein Grundstück erworben haben, sollte das Baukindergeld für Ihren Neubau in Frage ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf die Förderung können Sie dann nach Ihrem Einzug stellen. Eine ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld endet in diesem Fall dann nach 5 Jahren. Die Förderung kann nicht auf eine andere Wohnimmobilie übertragen werden und ...
Antwort lesen »Das wird so leider vermutlich nicht klappen. Eine Wohnimmobilie kann nicht einfach in ein Ferienhaus umdeklariert werden, sondern muss bei ...
Antwort lesen »In der formlosen Erklärung für den Kauf der vorher gemieteten Immobilie schildern Sie einfach den Sachverhalt: Das heißt Sie schreiben, ...
Antwort lesen »Auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses ist das Baukindergeld möglich. Gefördert wird die Wohneinheit, die von der Familie bewohnt wird. ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Für das Baukindergeld ist es wichtig, dass alle Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren ...
Antwort lesen »Die Förderbedingungen beim Baukindergeld wurden Mitte Mai 2019 geändert, am 17. Mai hat die KfW die Banken darüber informiert. Hier haben ...
Antwort lesen »Wenn Sie das paritätische Wechselmodell leben, sollte das Baukindergeld für alle 4 Kinder möglich sein, auch wenn 2 Kinder mit ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kann auch Ihr Mann das Baukindergeld beantragen, vorausgesetzt er ist auch Miteigentümer geworden. Allerdings gelten für ...
Antwort lesen »Nein, die Einkommensgrenze bei der bayerischen Eigenheimzulage bezieht sich nicht auf das normale Gehalt, sondern auf das zu versteuernde ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nur schwer beantworten, weil wir nicht wissen, was genau Sie vorhaben. Handelt es sich um einen reinen Anbau, d.h. ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld kommt trotzdem in Frage. Wie Sie Ihr Haus finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Förderung. Wichtig ist aber, dass ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach können Sie das Baukindergeld erhalten, auch unabhängig davon, ob Ihre Lebensgefährtin im Grundbuch steht oder nicht. ...
Antwort lesen »Ja, es ist eine Mindestinvestition vorgegeben, sie orientiert sich am zu erwartenden Baukindergeld. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
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