Prospekt vom VPB: Energieberatung im Neubau - aktion pro eigenheim

VPB erband rivater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de , info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Seite 2  Energieberatung im Neubau Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2016 Das leistet Ihr Energieberater für Sie, wenn Sie neu bauen: Berechnen des Energiekonzeptes mit allen Detailplanungen – entspre- chend Ihren Bedürfnissen, Vorlieben und finanziellen Möglichkeiten Beratung über mögliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen Beratung und Aufklärung bei der Auftragsvergabe Überprüfung der Arbeiten auf fachlich korrekte Ausführung Veranlassung von Blower-Door-Test und Thermografie Unterstützung und Begleitung bei der Abnahme Überprüfen der Dokumentation auf Vollständigkeit (der bauleitende Planer übergibt den Bauherren im Rahmen der Dokumentation eine Zusammenstellung aller Pläne, Ausführungsdetails, Garantieur- kunden (z. B. für Pumpe, Brenner Lüftungsanlage), Rechnungen, Unternehmerbescheinigungen, Abnahme- und Prüfberichte und Hinweise für die zukünftige Wartung (z. B. Heizung oder Kühlung) Mängelkontrolle während der Gewährleistungsfrist und Unterstüt- zung bei Nachbesserungen Das leistet Ihr Energieberater für Sie, wenn Sie schlüsselfertig kaufen: Überprüfen des Energiekonzeptes des Schlüsselfertiganbieters Nachbessern der Planungen und Abstimmen auf Ihre Bedürfnisse (Das geht nur, wenn der Bauvertrag noch NICHT unterschrieben ist, danach sind Verhandlungen schwer und führen zu Verteuerungen.) Beratung über mögliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen Veranlassung von Blower-Door-Test und Thermografie durch unabhängi- ge Experten Prüfung der technischen Einbauten Vorbereitung der Abnahme aller Bauteile mit Ihnen und Begleitung bei der Abnahme Zum Abschluss prüfen, ob alle Unter- sehen. Der technische Fortschritt auf diesem Gebiet ist rasant. Bauherren sollten deshalb nicht auf Werbung her- einfallen und sich auf einzelne Produk- te kaprizieren, sondern sich immer für ein wirtschaftlich sinnvolles und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Ge- samtsystem entscheiden. Welches das ist, erfährt aber nur, wer sich unab- hängig, firmen- und produktneutral beraten lässt ! Wer neu baut, der muss erneuerbare Energien einplanen. Eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung erfüllt dabei in der Regel bereits die Anforde- rungen des Gesetzes. Auch eine Pel- letheizung passt ins moderne Konzept. Die verursacht allerdings Feinstaub und kann, als Einzelöfen im Wohnbe- reich betrieben, die Innenraumluft belasten. Das ist nichts für Allergiker oder Asthmatiker. Keine Immissionen gehen von Erdsonden für Wärmepum- pen aus. Dafür ist die Technik nach wie vor recht teuer. Oft lohnt sich die Kooperation mit Nachbarn im Neubau- gebiet. Es darf allerdings nicht überall nach Erdwärme gebohrt werden. Solaranlagen sind inzwischen weit ver- breitet, aber nicht jedes Grundstück liegt optimal zur Sonne – und im Norden scheint die Sonne seltener als in Süddeutschland. Auch hier hilft der Energieberater, die für die Bau- herren beste Lösung zu finden. Eine zentrale Rolle bei der Energieein- sparung spielt die Luftdichte des neu- en Hauses. Sie muss zum Schluss mithilfe eines Blower-Door-Tests und einer Thermografie überprüft werden. Auch das, so die Erfahrung des VPB, bieten die Schlüsselfertiganbieter oft nicht an. Auch hier sind die Bauherren auf Eigeninitiative angewiesen und auf unabhängige Berater und Fachfirmen. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber »Thermografie«. lagen vorliegen und übergeben wurden. (Der Schlüsselfertiganbieter sollte dem Käufer zum Schluss im Rahmen der Dokumentation eine Zusammenstellung aller Pläne, Aus- führungsdetails, Garantieurkunden (z. B. für Pumpe, Brenner Lüftungs- anlage), Rechnungen, Unternehmer- bescheinigungen, Abnahme- und Prüfberichte und Hinweise für die zukünftige Wartung (z. B. Heizung oder Kühlung) übergeben. Dies tut er aber meist nicht. Die Unterla- gen sind aber wichtig, etwa wegen Garantien etc.) Mängelkontrolle während der Gewährleistungsfrist und Unterstüt- zung bei Nachbesserungen Einige Maßnahmen, die Energie spa- ren und nicht »die Welt« kosten: Lüften Sie richtig ! (VPB-Ratgeber »Lüften, aber richtig« – Download unter www.vpb.de , »Services« /»Kos- tenlose Angebote«) Suchen Sie sich einen preiswerten Strom- und Gasanbieter. Lassen Sie Heizungs- und Lüftungs- technik regelmäßig warten. Nutzen Sie intelligente Stromzähler und ziehen Sie aus den Messergeb- nissen im Alltag auch Konsequenzen. Denken Sie auch an Details: In- stallieren Sie Temperaturregler und Durchflussbegrenzer in Bad und Küche. Reduzieren Sie die Brauchwarmwas- sertemperatur an der Heizung auf das tatsächlich notwenige. Planen Sie von Beginn auch bei der Lichttechnik nur das Neuste ein. Wenn Sie die (Sondermüll !) queck- silberhaltigen Lampen nicht möch- ten, wählen Sie Halogenleuchten oder LEDs. 8 VPB r rivater auher en e.V. Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de i Bauen in der Gemeinschaft Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2011 stellen. Danach beginnt die Bauphas und aus der Plan ngs- wird eine Bau- gemeinschaft. Gute Beratung ist unentb hrlich Jetzt wird es rnst mit dem Bauen und spätestens jetzt sollt n sich Bauh rre auch ausgiebig beraten lass n. Denn während in der Planungs- phase noch jeder in- und aussteigen kann, und dafür allenfalls geringe Un kosten anfallen, wird e nun verbind- lich – und teuer ! Mit der Gründung der Baugemeinschaft v rpflichten sich die Mitglieder zum Bauen und zur Reali- sierung des Projekts. Nun werden die Kaufverträge für das Grundstück geschlossen. Ein Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt ist mit hohem finanzielle Risiko verbunden. Deshalb, aber auch, weil der Übergang zwischen den Gesellschaften und ein Anspruch auf Mitgliedschaft in der Baugemeinschaft in den Gesellschafts- verträgen nicht geregelt ist, sollten sich Bauherren möglichst früh beraten lassen. Nur so lassen sich böse Über- raschungen vermeiden. Ist die Immobilie fertiggestellt, wird aus der bisherigen Baugemeinschaft eine Wohnungseigentümergemein- schaft (WEG). Deren Rechte, Pflichten und Besonderheiten sind rechtlich weitgehend geregelt. Zuvor allerdings muss die Baugemeinschaft noch mit den Bau- und Handwerksfirmen ab- rechnen. In dieser Phase der Bau- abnahme und danach rät der VPB zur Vorsicht und dazu, rechtzeitig den Sachverständigen hinzuziehen, denn mit der Abnahme beginnt die Gewähr- leistungsfrist. Die neuen Wohnungs- eigentümer sollten darauf achten, ihre Rechte zu wahren. Gemeinsam bauen, das lohnt sich. Vorausgesetzt, es gibt keinen Ärger. Und um den zu vermeiden, müssen alle Schritte im Vorfeld genau geprüft und geklärt werden. Fragen Sie dazu Ihren VPB-Sachverständigen vor Ort. Checkliste: Bin ich ein Baug uppen-Typ? Prüf n Sie Ihre p rsönlichen Um- stände: Brauchen Sie in eigenes (neues) Haus oder wohnen sie ganz gern zur Miete ? Möcht n und können Sie sich regional auf längere Zeit festlegen ? Möcht n Sie sich auf Jahr hinaus finanziell binden ? Können Sie sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung leisten (Baukos- ten und lauf nde Unterhaltung) ? Habe Sie gleichgesinnte Bekannte ? Kennen Sie einen Planer, mit dem Sie bauen möchten ? Haben Sie konkrete Vorstellungen von Architektur, Ökologie etc. ? Haben Sie ein passendes Grundstück im Auge ? Ziehen Sie frühzeitig Experten zu Rate: Bausachverständige, Architek- ten, Baujuristen, Steuerberater. Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Liegt Ihnen Teamwork überhaupt ? Wer diskussionsreiche Elternabende scheut, der sollte vielleicht doch lieber alleine bauen. Checkliste: Das erledigt der VPB für Sie als Baugruppe oder Mitglied einer Baugruppe: Für den einzelnen Bauherren, die vom Projektsteuerer und Architekten unabhängige und individuelle Fachberatung. Eine baubegleitende Rechtsbera- tung für die Baugruppe oder den einzelnen Bauherren auf Abruf. Baufachliche und rechtliche Kontrol- le der Verträge und des Konzepts. Grundlagenvermittlung beim Bauen in der Baugemeinschaft als Bera- tungsgespräch vorab. Dadurch Vermittlung klarer Vorstellungen und Vermeidung von nachträglichem Ärger und Enttäuschung. die fi anzielle Koordination des Pro- jekts. Häufig kümmert sich der P ojekt- teu rer auch um die Verträge. Bauherren sollten dann all rdings dar uf acht , ob er dazu auch die nötige fachliche Qualifikation mit- bringt beziehungswei e einen Juristen hinzuzieht. Problematisch kann auch werden, wenn der Projektsteue- rer leichzeitig als planender Architekt fungi rt – was oft der Fall ist. Norma- lerweise soll nämlich der Projekt- st uerer den Architekten kontrollier n. Sind b id ein und die selbe Person, fehlt dieser Kontrollmechanismus. Bauherren, die einen Vertrag mit dem Projektsteuerer abschließen, sollten sich deshalb immer vorher informieren, welche Konsequenzen der Vertrag für sie hat. In drei Schritten zur Immobilie Eine Baugemeinschaft entwickelt sich in drei Phasen: Zunächst ist sie Interes- sengemeinschaft, danach Planungs- gemeinschaft und schließlich Bau- gemeinschaft im eigentlichen Sinne. In allen drei Phasen handelt es sich jeweils um eine eigene »Gesellschaft bürgerlichen Rechts«, eine so genann- te GbR. Ein Einstieg ist für Interes- sierte jederzeit möglich, solange im Objekt noch Wohnungen frei sind. Dabei gilt natürlich: Wer von Anfang an dabei ist, der kann auch von Beginn an mit planen und Einfluss nehmen auf Gestaltung und Zuschnitt der Immobilie. Die Interessengemeinschaft ist zu- nächst noch ein loser Zusammen- schluss, in dem grundsätzliche Ziele besprochen und festgelegt werden. Sind sich die Mitglieder der Interessen- gemeinschaft einig, kommt der nächste Schritt: Die Planungsgemein- schaft. Zu diesem Zeitpunkt werden die Wohnungen zugeteilt, das Finanzi- elle wird geregelt und – sofern nötig – sucht die Planungsgemeinschaft weitere Mitglieder, die sich am Objekt beteiligen. Ist die Gemeinschaft komplett, kann sie den Bauantrag a s i N dige.

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