Prospekt vom VPB: Schimmel im Neubau - aktion pro eigenheim

VPB Verband Privater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Seite 2 Schimmel im Neubau Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2012 Nicht einlassen sollten sich Bauherren auf Vertragsklauseln, die ihnen den »schwarzen Peter« zuschieben. Manche Schlüsselfertigunternehmer beharren darauf, es sei Sache des Käufers, für die Trocknung der Bau- stelle zu sorgen. Das steht auch in vielen Verträgen so drin. Haltbar ist es nach Ansicht des VPB aber nicht. Denn gerade beim Schlüsselfertighaus treffen die Vertragspartner ja ein Abkommen über ein »Werk«, in diesem Fall ein ganzes Haus. Und das muss natürlich ordnungsgemäß und ohne Mängel übergeben werden. Theoretisch ist der angehende Haus- besitzer also auf der sicheren Seite. Das nutzt ihm aber wenig, wenn er doch Schimmel im Gebälk hat, deshalb nicht einziehen kann und sich ein jahrelanger Streit mit dem Bauunter- nehmen abzeichnet. Das kann der Bauherr vermeiden, wenn er sich sachverständige Hilfe holt, einen unabhängigen Berater, der zunächst den Bauvertrag prüft und dann laufend den Baufortschritt kontrolliert. Dabei entdeckt er dann auch die offenen Dachluken. Checkliste: Das können Sie tun, um Schimmel vorzubeugen Baustelle immer möglichst trocken halten im Winter Baustelle gut abdecken lassen eingedrungenen Schnee und Regenwasser sofort beseitigen lassen nach dem Winter Wände und Böden auf Feuchtigkeit kontrollieren lassen nicht weiter bauen lassen, wenn Baustelle nass ist beim Trocknen auf ausreichende Lüftung achten Kompletter Austausch nötig Solche Bauschäden müssen sehr ernst genommen werden, denn rund einhundert der 100.000 existierenden Schimmelpilzarten gefährden die Gesundheit der zukünftigen Hausbe- wohner. Haben sich solche Schimmel- pilze erst einmal im Neubau etabliert, dann hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren kompletter Austausch. Das ist – so zumindest die aktuelle Recht- sprechung – Sache des Schlüsselfertig- unternehmers. Vorausgesetzt natürlich, der Schaden wir auch rechtzeitig entdeckt ! Bauherren, die auf unabhängige Baubegleiter verzichten, merken meist nichts von solchen Schimmelschäden, denn die schwarzen Sporen sind anfangs nur fürs geschulte Auge von der natürlichen Holzmaserung zu unterscheiden. Bleibt der Schimmel unentdeckt, verschwindet er unter der Verkleidung. Dann kann es Jahre dauern, bis er wieder sichtbar wird. Gesundheitliche Probleme kann er den Bewohnern in der Zwischenzeit aber dennoch bereiten. Beweislage sichern ! Der VPB rät deshalb: Wer Schimmel auf seiner Baustelle entdeckt oder auch nur vermutet, der sollte umge- hend einen unabhängigen Bausachver- ständigen hinzuziehen. Einmal, um sich Gewissheit zu verschaffen, zum anderen aber auch, um die Beweislage zu sichern und um Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen zu können. Nächster Schritt ist dann die komplette Beseitigung des Schimmels unter fachlicher Aufsicht. Bauherren müssen sich nicht mit Halbheiten zufrieden geben! Schimmel schadet der Gesundheit und darf im Neubau keinesfalls toleriert werden. falls trocken geheizt wird, dabei ausreichend und regelmäßig lüften systematisch stoßlüften, nicht nur Fenster kippen Dachbodenluken verschließen gedämmte Bauabschnitte gegen- über ungedämmten abschotten (Bautüren einbauen) Checkliste: Das sollten Sie tun, wenn Sie Schimmel entdecken keinesfalls einfach weiterbauen lassen sofort Experten und unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen Schaden begutachten lassen und Beweise sichern Ursache beheben lassen, erst dann kann das Haus weitergebaut werden. neues Haus. Und das mus sin die angehenden Haus- nen aber wenig, we n sie ben, des- halb nicht inziehe kö nen und sich ein jahrelange S reit mit dem Bauun- ternehmen abzeichnet. Das können die Bauherren vermeiden, wen si sich en, einen d auch rechtze tig 8

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