Ob verunsichert von Medienberichten oder einfach in Unkenntnis der genauen Förderbedingungen – offenbar kommt es immer wieder vor, dass Familien ihren Antrag auf Baukindergeld zu früh stellen, das heißt noch vor dem Einzug in die neue Immobilie. Von der KfW werden diese Anträge auf Baukindergeld abgelehnt, die Familien erhalten kein Baukindergeld.
Diese Fristen beim Baukindergeld sollten Familien kennen:
Haben Familien noch eine Chance auf die Förderung, wenn der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt wurde?
Wird der Antrag auf Baukindergeld noch vor dem Einzug gestellt, lehnt die KfW ihn ab. Familien, die sich noch in der Frist (3 Monate ab Einzugsdatum auf der Meldebestätigung) befinden, haben Glück: Sie können nach Auskunft der KfW erneut einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Anders sieht es leider für Familien aus, deren 3-Monats-Frist abgelaufen ist - sie gehen beim Baukindergeld leer aus.
Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter FragenZumBaukindergeld.de.
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