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Bauleistungsversicherung

Schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstö­rungen während der Bauzeit.
Auch bei sorgfältiger Planung können während der Bauzeit Schäden auftreten, die jede Kalkulation und damit die Finanzierung des Bauvorhabens gefährden. Von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertig­stellung trägt der Bauherr des Bauvorhabens das finanzielle Risiko möglicher Schäden. Die Bauleistungsversicherung deckt unvorherge­sehene Schäden, die in der Roh­, Aus- ­oder Umbauphase entstehen können, ab. Versichert ist der Diebstahl fest eingebauter Teile sowie alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Bauma­terial. Die Versicherung zahlt z.B. bei Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser- ­oder Sturmschäden, aber auch bei Schäden, die durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- ­und Materialfehler entstehen.
Gegen Pfusch am Bau bietet die Bauleistungsversicherung jedoch keinen Schutz. Sie zahlt auch dann nicht, wenn das Material noch nicht eingebaut ist (z.B. Heizkörper) oder der Schaden durch norma­len Witterungseinfluss entstanden ist, wie zum Beispiel durch Frost. Auch entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus und die Aufräumarbeiten müssen vom Bauherren selbst bezahlt werden. Durch einen entsprechenden Prämienaufschlag kann dieses Risiko aber zusätzlich versichert werden, was ebenso für die Risiken Diebstahl und Feuer gilt.
Verstoßen Bauherren oder Baufirmen gegen anerkannte Regeln der Technik oder unterlassen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, z.B. gegen Frost, so geht der Versicherungsschutz verloren.
Die Bauleistungsversicherung wird einmalig für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen und in der Regel der Beitrag im Voraus für die gesamte Baudauer gezahlt. Im Einzelfall – z.B. bei großen Bauvorhaben – kön­nen aber auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Prämie für die Police ist zwischen allen am Bau Beteiligten – Bauherren, Architekten und Bauunternehmen – teilbar. Mit einer gewissen Eigenbeteiligung lässt sich die Höhe der Prämie, die sich nach der Bausumme richtet, reduzieren.
Für Fertighäuser bieten einige Anbieter auch Sondertarife an. Der Bauherr ist in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes versichert, ma­ximal aber zwei Jahre. Die Versicherungssumme entspricht dem Wert der Bauleistung einschließlich aller Baustoffe und Bauteile.

Quelle: IWO
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