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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung für einen Bauherren ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie ist praktisch unerlässlich, weil damit alle Schäden gegenüber Dritten abgesichert werden.
Ein Schadensfall auf einer Baustelle kann schnell im fünfstelligen Bereich liegen, bei mehrfachen Personenschäden auch weit darüber. Der Bauherr haftet grundsätzlich unbegrenzt für Schäden auf seinem Grundstück oder bei der Errichtung eines Bauwerkes. Dafür steht die Bauherren-­Haftpflicht gerade. So wird sichergestellt, dass trotz Scha­densfall und der damit verbundenen Kosten der Bauherr sein Objekt fertig stellen kann. Doch welche Risiken werden genau von der Bau­herren­-Haftpflichtversicherung übernommen?

Einige exemplarische Beispiele:
Die Bauherren­-Haftpflichtversicherung schließt somit alle Bauherren­-Risiken ein, die aus Neu­, Um­, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- ­und Grabarbeiten entstehen können. Die Versicherung prüft grundsätzlich die Rechtslage und kann daher auch in Anspruch genommen werden, um unberechtigte Ansprüche an den Bauherrn abzuwehren. Gerade, wenn viele Unternehmen oder Personen an der Erstellung des Bau­werkes beteiligt sind, ist diese Versicherung wichtig, falls Streitig­keiten über den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen entstehen.
Wichtig: Einige Versicherungsanbieter schließen die Haftung für un­verschuldet eintretende Schäden am Nachbargrundstück aus. Das sollte jedoch unbedingt mitversichert werden. Grundsätzlich deckt die Bauherren-­Haftpflichtversicherung sowohl Personen- ­wie auch Sach­schäden ab, die beim Bau oder Umbau eines Hauses entstehen kön­nen. Es empfehlen sich Versicherungssummen, die bei mindestens drei Millionen Euro pro Personenschaden liegen, hier sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden, denn bei schweren Personenschäden könnte die Summe schon erreicht werden. Die Bauherren-Haftpflicht sollte bereits beim Grundstückskauf abgeschlossen werden, wenn das Haus innerhalb der nächsten zwei Jahre gebaut werden soll. Bis zum Baubeginn wird dann das noch unbebaute Grundstück ohne Prämie mitversichert.

Quelle: IWO
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