04.01.2019
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Recht, Gesetz & Förderung: Das ändert sich 2019 für Bauherren

Bauherren sollten ihre Rechte besser kennen

Der Start ins Baujahr 2019 bringt Neuigkeiten für Bauherren. Neben den Änderungen bei der Förderung gibt es rechtliche Updates und auch das Bauvertragsrecht ist immer noch ein Thema, denn viele Bauherren kennen ihre neuen Rechte nach wie vor nicht. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Bauherren 2019 zusammengefasst.

Haus und Garten aus LegoBild größer anzeigen

Neues Baujahr und für viele Bauherren auch der Start für den Traum vom Eigenheim 

Foto: aktion pro eigenheim

Neues Strahlenschutzgesetz: Schutz vor Radon im Neubau
Am 31. Dezember 2018 trat das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft, das erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen enthält und Referenzwerte für die Belastung mit Radon festlegt. Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist. Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, bei dem auf die Betonnachbehandlung geachtet wurde, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten. Für Bauherren heißt das: Wer einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller.

Bauvertragsrecht: Bauherren kennen ihre Rechte noch nicht gut genug
Das neue Bauvertragsrecht ist streng genommen keine Neuerung 2019 - es ist vielmehr schon vor genau einem Jahr in Kraft getreten. Eine aktuelle Studie hat allerdings gezeigt, dass ein Großteil der Bauherren die neuen Rechte gar nicht kennt. Das führt beim Vergleich von Angeboten zu wenig Transparenz und für Bauherren zu mehr Risiken. Vor dem Kauf des Traumhauses sollten sich Bauherren unbedingt über ihre Rechte bei Baubeschreibung, Zahlungsplan und Übergabe wichtiger Pläne informieren!
 
Förderung für Solarstromspeicher nicht mehr bundesweit
Seit Anfang 2019 gibt es keine bundesweite Förderung für Solarstromspeicher mehr. Das Förderprogramm der KfW ist ausgelaufen. Bauherren in Baden-Württemberg können noch die Förderung des Bundeslandes beantragen, die Förderung in NRW und Brandenburg steht hoffentlich im Laufe des Jahres wieder zur Verfügung.

Baukindergeld
Das Baukindergeld kann natürlich auch in diesem Jahr bei der KfW beantragt werden. Die Übergangsregelung ist Ende 2018 ausgelaufen. Jetzt gilt die dreimonatige Antragsfrist ab dem Einzug (Datum der Meldebestätigung).

Bauzins-Prognose 2019: Moderate Steigerungen erwartet
Eine allgemeine Zinswende erwarten Experten zunächst nicht, im Verlauf von 2019 sind aber moderate Bauzins-Steigerungen wahrscheinlich. Einige Faktoren sprechen auch für einen länger währenden Aufwärtstrend.

GEG 2019 - neues Energiesparrecht
Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Energiesparrecht. Das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2019) soll die bisher geltenden Energieeinsparnormen Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammenfassen und vereinfachen.  Experten rechnen allerdings nicht vor Sommer 2019 mit dem neuen Gesetz.

Energielabel bei Heizungen
Ab Ende September 2019 entfallen beim Energielabel für neue Heizungen (reine Raumheizungsgeräte) die schlechtesten Klassen E, F und G. Dafür kommt die Klasse A+++ hinzu. Die Skala auf dem Energielabel für Heizungen reicht dann von A+++ bis D.

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Quelle: aktion pro eigenheim / VPB
 
 
 
 

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