03.01.2019
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Neues Bauvertragsrecht: Neue Rechte bei Bauherren noch unbekannt

Verbraucherrechte werden oft umgangen

Viele Bauherren sind auch ein Jahr nach Inkrafttreten des neues Bauvertragsrechts noch immer ahnungslos, wenn es um ihre gesetzlichen Verbraucherrechte im Vertrag für ein Schlüsselfertighaus geht. Die Kenntnisse über die wichtigen Verbraucherschutzelemente der neuen Rechtslage sind nach wie vor mehr als mager. Das zeigt eine Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB).

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Viele Bauherren sind auch ein Jahr nach Inkrafttreten des neues Bauvertragsrechts ahnungslos, wenn es um die ihre Rechte beim Hausbau geht

Foto: Verband privater Bauherren (VPB)

Das Fazit nach einem Jahr mit verbesserter Gesetzeslage ist sehr ernüchternd: Bei 85 Prozent der stichprobenartig ausgewählten Bauvorhaben waren den privaten Bauherren ihre neuen Rechte zunächst noch gar nicht bewusst. Noch alarmierender: Auch 78 Prozent der ausführenden Schlüsselfertigbaufirmen hatten ebenfalls noch keine Kenntnis vom neuen Bauvertragsrecht. Detailliertere Fragen nach dem Widerrufsrecht, der letzten Rate des Zahlungsplans, dem Recht auf eine korrekte Baubeschreibung oder auf die Herausgabe wichtiger Bauunterlagen brachten ähnliche Erkenntnisse. In allen Punkten bescheinigt die Studie auch den Baufirmen noch weitgehende Ignoranz.

Neues Bauvertragsrecht - das sind die Rechte von Bauherren
Zu den wesentlichen Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen das Recht der Bauherren, eine ordentliche Baubeschreibung zu bekommen, sowie das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Die Baubeschreibung brauchen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und vergleichen zu können. Immerhin 65 Prozent der Bauunternehmer wissen inzwischen, dass sie Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben müssen und was darin erwähnt sein muss, 35 Prozent wissen es noch nicht – und übergeben folglich auch nur werbliche Beschreibungen, auf die sich Bauherren nicht verlassen können. Noch viel zu selten wird bisher aber auch eine korrekte Baubeschreibung gezielt angefragt, denn auch von den Bauherren kennt bislang nur jeder Zehnte sein Recht.

Genauso verhält es sich mit der Übergabe von wichtigen Planunterlagen – nur mit deren Hilfe können Bauherren beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften. So fehlt Bauherren auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage, denn ohne Unterlagen können sie nach wie vor nur über den Preis entscheiden. Und der sieht natürlich attraktiver aus, wenn man sich nicht an das neue Gesetz hält und Risiken und Zusatzkosten verschweigt. Qualitätsanbieter haben hier oft das Nachsehen und Bauherren bleiben im Risiko. Und auch wenn der Gesetzgeber für viele Fälle das Recht für die Bauherren vorsieht, bei Nichteinhalten bestimmter Pflichten Annahmen zu ihren Gunsten zu treffen, ist das ein riskanter und steiniger Weg, der vor Gericht durchgesetzt werden muss.

Planungs- und Bauunterlagen sind besonders wichtig
Gerade das Verbraucherrecht auf die rechtzeitige Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen ist enorm wichtig, wenn Bauherren ihr Risiko beim Schlüsselfertigbau vermindern und die korrekte Ausführung unabhängig kontrollieren lassen wollen. Aber: Nur 13 Prozent der Bauherren bekommen die Statik ausgehändigt, Lüftungskonzept und Brandschutzplanung erhalten nur sechs Prozent, Wärmeschutzberechnungen, aus denen hervorgeht, welche Konstruktion das Erreichen der versprochenen energetischen Qualität ermöglicht, bekommen gerade einmal 20 Prozent. So entsteht zwar ein Haus, aber ob es das bestellte ist und ob es überhaupt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob es energieeffizient ist und standsicher – all das lässt sich vielfach nur grob bestimmen, da es unzählige mögliche Wege und Ausnahmen gibt, über die nur die der Genehmigung zugrunde liegenden Pläne Auskunft geben. Lediglich bei der Übergabe des Energieausweises nach der Fertigstellung des Hauses sah es etwas besser aus: 54 Prozent bekamen ihn ausgehändigt.

Das Fazit für Bauherren: Sie sollten sich so früh wie möglich Unterstützung von unabhängigen Sachverständigen holen, damit sie bekommen, wofür sie zahlen und wofür sie am Ende auch haften. Denn Baufirmen gehen immer wieder einmal pleite. Wenn dann nicht wirklich alles korrekt ist, stehen die Bauherren sprichwörtlich im Regen.

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Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
 
 
 
 

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