22.07.2016

Kreditlaufzeit im KfW-Wohneigentumsprogramm verkürzt

Darlehenslaufzeit nur noch maximal 25 Jahre

Zum 22. Juli 2016 hat die KfW die Bedingungen für die Förderung im Wohneigentumsprogramm (Programm 124) geändert. Ab sofort beträgt die maximale Kreditlaufzeit nur noch 25 statt 35 Jahre. Auch die Zahl der tilgungsfreien Anlaufjahre wurde begrenzt.

Haus aus EuroscheinenBild größer anzeigen
Die KfW hat im Wohneigentumsprogramm die Kreditlaufzeit verkürztFoto: KfW-Bildarchiv/Fotograf: Thomas Klewar

Bei den Förderdarlehen für Wohneigentum über maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit können Bauherren also künftig nur noch zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren und 25 Jahren wählen. Die Zahl der tilgungsfreien Anlaufjahre wurde auf maximal 3 begrenzt. (Bisher waren Laufzeiten von 10, 25 und 35 Jahren möglich, bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.)

Im KfW-Programm 124 können Bauherren eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum erhalten (Haus oder Eigentumswohnung). Die Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre und der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Das Wohneigentumsprogramm kann mit anderen Programmen der KfW-Förderung kombiniert werden, zum Beispiel mit dem Programm Energieeffizient Bauen (Programm 153).

Die aktuellen Zinskonditionen für das KfW-Wohneigentumsprogramm finden Bauherren hier.

 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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