01.07.2015

Grunderwerbsteuer 25 mal erhöht seit 2007

In Brandenburg jetzt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer

Seit dem 1. Juli 2015 gehört Brandenburg zu den Spitzenreitern bei der Grunderwerbsteuer. Das Land hat seinen Satz von 5,0 auf 6,5 Prozent erhöht. Das ist seit 2007 das 25. Mal, dass ein Land die Grunderwerbsteuer erhöht. Bis zur Föderalismusreform 2006 wurde der Erwerb von Immobilien mit bundeseinheitlich 3,5 Prozent besteuert.

Euroscheine und EuromünzenBild größer anzeigen
Für viele Familien wird der Hauskauf wegen der steigenden Grunderwerbsteuer zur BelastungFoto: aktion pro eigenheim

Damit legt die Landespolitik Immobilienkäufern immer mehr Steine in den Weg. Vor allem Familien, die auf dem Weg ins Eigenheim ohnehin knapp kalkulieren müssen, treffen die Steuererhöhungen hart. Dabei sollen sie sich verstärkt selbst um ihre Altersversorgung kümmern und ein bewährtes Mittel dabei ist nach wie vor die eigene Immobilie.

Wer in Brandenburg jetzt ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro erwerben möchte, zahlt nun von einem Tag auf den anderen 4.500 Euro zusätzlich in die Landeskasse. Für viele Familien ist die Finanzierung und damit ein Stück eigene Altersvorsorge damit bald nicht mehr zu stemmen.

Baukosten steigen
In den vergangenen Jahren sind nicht nur die reinen Baukosten gestiegen, sondern auch die gesetzlichen Auflagen sowie erhöhte Anforderungen an den Wohnungsbau haben die Preise getrieben. Häuser müssen heute im Vergleich zu früher weitaus höhere Anforderungen erfüllen, etwa bei Energieeffizienz, Brand- und Schallschutz, Barrierefreiheit sowie Sturm- und Erdbebensicherheit. 2016 werden die Immobilienpreise vermutlich erneut steigen, denn dann müssen die verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 bei Neubauten erfüllt werden.

Hohe Grunderwerbsteuer trifft vor allem Bauherren, die schlüsselferftig bauen
Grunderwerbsteuer kassieren die Länder meistens längst nicht mehr nur auf die Grundstücke, sondern in aller Regel auf das gesamte Haus. Das liegt an den zahlreichen Schlüsselfertigimmobilien. Bauherren bekommen oft gar kein einzelnes Grundstück mehr. Die Kommunen veräußern ihr Bauland überwiegend an Investoren, die es dann mit Schlüsselfertigobjekten bebauen und vermarkten. Werden Haus und Grund aber als Paket erworben, wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis fällig.

Hier finden Sie die Grunderwerbsteuer-Sätze aller Bundesländer.

 
 
 
Quelle: Haus & Grund Deutschland / VPB
 
 
 
 

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