Vom 1.3.2016 an beträgt die Förderung für die Installation eines Solarstromspeichers zunächst 500 Euro je kWp Photovoltaik-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent und wird damit an die sinkenden Kosten der Batteriespeicher angepasst. Am 31.12.2018 läuft das Förderprogramm für Solarstromspeicher aus.
Höhere Förderung zum Start des Programms
Bauherren, die schnell sind, können zum Start des Programms die höchste Förderung erhalten. Aber auch zu einem späteren Installationszeitpunkt lohnt sich die Anschaffung aufgrund sinkender Speicherpreise. So sieht die Batteriespeicher-Förderung im Detail aus:
Anträge auf Förderung können ab März über die Hausbank im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher gestellt werden, nach wie vor muss die Förderung vor Beginn der Installation beantragt werden.
Diese Unterlagen benötigen Bauherren für die Batteriespeicher-Förderung
Voraussetzungen für die Förderung
Solarstromspeicher werden dann von der KfW gefördert, wenn die dazugehörige Photovoltaik-Anlage eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Geförderte Anlagen dürfen künftig nur die Hälfte der Spitzenleistung einer Photovoltaik-Anlage ins Netz speisen, der Rest wird selbst verbraucht und gespeichert. Für die Batterien des Batteriespeichers sollte eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen und die Wechselrichter müssen über eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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