22.02.2016
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Förderung für Solarstromspeicher ab März 2016 weitergeführt

KfW-Förderprogramm läuft bis Ende 2018

Gute Nachrichten für alle Bauherren, die den Solarstrom aus ihrer Photovoltaik-Anlage selbst nutzen möchten: Am 1. März 2016 startet das neue KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern. Die Förderung der Batteriespeicher läuft über Kredite mit Tilgungszuschuss bis Ende 2018, sinkt aber im Haljahres-Rhythmus.

SolarstromspeicherBild größer anzeigen
Ab März 2016 können Bauherren wieder mit KfW-Förderung für einen Solarstromspeicher rechnenFoto: VARTA Storage

Vom 1.3.2016 an beträgt die Förderung für die Installation eines Solarstromspeichers zunächst 500 Euro je kWp Photovoltaik-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent und wird damit an die sinkenden Kosten der Batteriespeicher angepasst. Am 31.12.2018 läuft das Förderprogramm für Solarstromspeicher aus.

Höhere Förderung zum Start des Programms
Bauherren, die schnell sind, können zum Start des Programms die höchste Förderung erhalten. Aber auch zu einem späteren Installationszeitpunkt lohnt sich die Anschaffung aufgrund sinkender Speicherpreise. So sieht die Batteriespeicher-Förderung im Detail aus:

  • Antragszeitraum ab 1.3.2016 (Programmbeginn) bis 30.6.2016 --> Förderung 25 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.07.2016 bis 31.12 2016 --> Förderung 22 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 --> Förderung 19 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.07.2017 bis 31.12 2017 --> Förderung 26 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.01.2018 bis 30.06.2018 --> Förderung 23 % der förderfähigen Kosten
  • ab 1.7.2018 bis zum 31.12 2018 (Programmende) --> Förderung 10 % der förderfähigen Kosten

Anträge auf Förderung können ab März über die Hausbank im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher gestellt werden, nach wie vor muss die Förderung vor Beginn der Installation beantragt werden.

Diese Unterlagen benötigen Bauherren für die Batteriespeicher-Förderung

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Nachweis über die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlage, für die die Nutzung eines Solarstromspeichers geplant ist,
  • Angebot für das kombinierte Batteriespeicher-Photovoltaik-Anlagensystem oder bei Nachrüstung das Angebot für den Solarstromspeicher inklusive der jeweiligen Installationskosten,
  • Unterlagen, die die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bestätigen

Voraussetzungen für die Förderung
Solarstromspeicher werden dann von der KfW gefördert, wenn die dazugehörige Photovoltaik-Anlage eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Geförderte Anlagen dürfen künftig nur die Hälfte der Spitzenleistung einer Photovoltaik-Anlage ins Netz speisen, der Rest wird selbst verbraucht und gespeichert. Für die Batterien des Batteriespeichers sollte eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen und die Wechselrichter müssen über eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.

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Quelle: BMWi / BSW-Solar
 
 
 
 

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