19.02.2016
 

Fehlerhafte Kreditverträge: Widerrufsrecht erlischt im Juni 2016

Betroffene Bauherren haben nicht mehr viel Zeit

Nach langem Streit hat der Bundestag beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am 22. Juni 2016 um 0.00 Uhr. Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wer sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern möchte, sollte sich sofort kümmern. Die Stiftung Warentest erklärt, wie das geht.

Deutscher Bundestag: Sitzung im PlenarsaalBild größer anzeigen
Der Bundestag hat beschlossen, dass das Recht zum Widerruf von Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung im Juni 2016 erlischt. "Gesetz für Rechtssicherheit" hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf benanntFoto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

Rechtlicher Hintergrund der Entscheidung: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträge sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken und Sparkassen über 100.000 Euro herauszugeben. Nun hat der Bundestag beschlossen: Mit Ablauf des 21. Juni 2016 erlischt das Recht zum Widerruf von Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. "Gesetz für Rechtssicherheit" hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf benannt. Er schafft das so genannte "ewige Widerrufsrecht" ab. Das war 2002 auch für Immobilienkredite Gesetz geworden, um die Unternehmen zur deutlichen, verständlichen und korrekten Information ihrer Kunden zu zwingen.

Betroffene sollten jetzt schnell handeln
Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss ihr Widerruf bei der Bank oder Sparkasse ankommen. Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen. Wer zügig loslegt, kann sich die Chance auf den viele Tausend Euro wertvollen Widerrufsvorteil noch problemlos sichern. Aufwand und Kosten sind gering. Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist dafür zunächst nicht erforderlich. So geht‘s:

  • Vertragsunterlagen prüfen lassen (zum Beispiel von der Verrbaucherzentrale Hamburg)
  • Restschuld ermitteln
  • und bei Bedarf neue Angebote einholen
  • Mustertexte nutzen
  • und später zur Durchsetzung des Widerrufsrechts anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Alle wichtigen Informationen, hilfreiche Links und Tipps finden betroffene Bauherren unter www.test.de.

 
 
 
 
Quelle: Stiftung Warentest
 
 
 
 

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