12.02.2019

Einnahmen aus Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht

Steuerbelastung frisst Förderung wie Baukindergeld wieder auf

Die Einnahmen der Bundesländer durch die Grunderwerbsteuer sind 2018 auf den Rekordwert von 14,1 Milliarden Euro geklettert - ein Anstieg von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr! Seit 2010 haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sogar fast verdreifacht. Die Zeche zahlen unter anderem Familien mit Eigenheim-Wunsch, denn hohe Baukosten plus Steuerbelastung fressen Förderungen wie das Baukindergeld wieder auf.

Glashaus mit GeldscheinenBild größer anzeigen

Wie gewonnen, so zerronnen: Die hohe Steuerbelastung bei der Grunderwerbsteuer führt Förderungen wie das Baukindergeld ad absurdum

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Die hohe Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern ist für viele Immobilienkäufer und Bauherren eine Belastung. Sie treibt die ohnehin schon hohen Bau- und Kaufkosten weiter in die Höhe - und das bei einem immer größer werdenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

Förderungen wie Baukindergeld ad absurdum geführt
Während die Bundespolitik also auf der einen Seite Förderprogramme ins Leben ruft, um den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern, zahlen Bauherren und Immobilienkäufer auf der anderen Seite immer höhere Beträge in die Kasse der Bundesländer. Das Baukindergeld wird so ad absurdum geführt.

Hohe Kaufnebenkosten bremsen Bauherren aus
Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer fallen damit bis zu 15,6 Prozent Kaufnebenkosten an. Das entspricht zum Beispiel bei einem 400.000-Euro-Objekt einer Summe von 62.560 Euro, die nicht über den Kredit finanziert kann, sondern aus Eigenkapital bestritten werden muss.

Hintergrundinformationen zur Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an und wird seit 2006 von den Bundesländern erhoben. Seitdem haben fast alle Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Der ursprüngliche Steuersatz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4,5 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 Prozent. In Berlin und Hessen fallen 6 Prozent an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen fällt sogar der Spitzensatz von 6,5 Prozent an.

 
 
 
Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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