23.03.2016

Das ändert sich bei der KfW-Förderung ab April 2016

Neuer Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Ab dem 1. April 2016 fördert die KfW neben den bestehenden KfW-Effizienzhaus-Standards 55 und 40 auch das KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Die Erreichung dieses neuen Standards wird mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Zuschuss der Darlehenssumme, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit, belohnt. Darüber hinaus steigt der Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro. Die Änderungen bei der KFW-Förderung im Überblick.

Haus aus Zollstock auf Euro-ScheinenBild größer anzeigen
Ab April 2016 ändert sich die KfW-Förderung für NeubautenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Förderung für Effizienzhaus 70 entfällt, neuer Förderstandard Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 1. April 2016 entfällt aufgrund der gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die KfW-Förderung für den Standard KfW-Effizienzhaus 70. Anträge können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden. Die bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 bleiben bestehen. Neu ins das Förderangebot der KfW aufgenomen wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.

  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus 55 --> Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus 40 --> Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus --> Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit

Förderhöchstbetrag steigt auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag der KfW wird ab April 2016 angehoben: Pro Wohneinheit kann dann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden (statt vorher 50.000 Euro). Für die Kreditlaufzeiten von 20 und 30 Jahren wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.

Baubegleitung im Neubau wird auch gefördert
Auch neu ab April 2016: Die Baubegleitung eines Neubaus durch einen Sachverständigen wird auch extra gefördert. Parallel zum Kredit können Bauherren einen Zuschuss im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) beantragen. Die KfW vergibt in diesem Programm einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis maximal 4.000 Euro pro Vorhaben sind möglich.

 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/das-aendert-sich-bei-der-kfw-foerderung-ab-april-2016.php