Förderung für Effizienzhaus 70 entfällt, neuer Förderstandard Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 1. April 2016 entfällt aufgrund der gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die KfW-Förderung für den Standard KfW-Effizienzhaus 70. Anträge können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden. Die bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 bleiben bestehen. Neu ins das Förderangebot der KfW aufgenomen wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.
Förderhöchstbetrag steigt auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag der KfW wird ab April 2016 angehoben: Pro Wohneinheit kann dann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden (statt vorher 50.000 Euro). Für die Kreditlaufzeiten von 20 und 30 Jahren wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Baubegleitung im Neubau wird auch gefördert
Auch neu ab April 2016: Die Baubegleitung eines Neubaus durch einen Sachverständigen wird auch extra gefördert. Parallel zum Kredit können Bauherren einen Zuschuss im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) beantragen. Die KfW vergibt in diesem Programm einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis maximal 4.000 Euro pro Vorhaben sind möglich.